Neue Förderung für den Holzbau in Bayern

Ab sofort 500 Euro Förderung pro eingesparter Tonne Kohlendioxid (CO2)

Ab sofort werden in Bayern kommunale und mehrgeschossige Holzgebäude mit 500 Euro je gespeicherter Tonne CO2 gefördert. Die Förderung ist bis zu einer Obergrenze von 200 000 Euro je Baumaßnahme möglich. Die neue Fördermaßnahme wurde mit der am 1. Juni veröffentlichten „Richtlinie zur Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern“ bekannt gegeben.

Die Förderung gilt sowohl für den Neubau als auch für Erweiterungen und Auf­stockungen von Gebäuden kommunaler Gebietskörperschaften sowie von mehr­geschossigen Wohngebäuden in Holzbauweise. Die Gebäude kommunaler Gebietskörperschaften umfassen beispielsweise Verwaltungsgebäude, Schulen und Kindergärten. Die bayerische Landesregierung verfolgt mit der Förderung das Ziel, die Verwendung von Baustoffen aus Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen zu erhöhen. Dadurch sollen endliche Ressourcen geschont werden. Mit dem im Holz gebundenen Kohlenstoff soll ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz im Bausektor geleistet werden.

Anträge bis Ende dieses Jahres stellen

Zuwendungsempfänger der Förderrichtlinie sind kommunale Gebietskörperschaften (auch in kommunaler Zusammenarbeit in den Formen von Zweckvereinbarungen und Zweckverbänden) sowie natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Wichtig: Obwohl die Förderrichtlinie erst zum 31. Dezember 2024 endet, müssen Anträge für die Förderung bis zum 31. Dezember 2022 gestellt werden.

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