Neue Förderung für Schutzsysteme gegen Ab- und Durchsturzunfälle
Initiative von ZVDH und BG BAU 08.07.2026Bauunternehmen, die Mitglied der BG BAU sind, können ab sofort neue finanzielle Zuschüsse für temporäre Schutzmaßnahmen bei Arbeiten auf Dächern, an Schalungen sowie an Lichtkuppeln und anderen nicht durchtrittsicheren Flächen beantragen. Die neue Förderung ist ein Ergebnis der Initiative „Sicher auf dem Dach“ der BG BAU und des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH).
Die BG BAU fördert ab sofort temporäre technische Schutzsysteme zur Vermeidung eines Durchsturzes oder Absturzes durch Lichtbänder oder Lichtkuppeln während Montage-, Reinigungs- oder Instandhaltungsarbeiten auf dem Dach
Foto: Christian Ahrens / BG BAU
„Rund zwei Drittel aller tödlichen Arbeitsunfälle im Zuständigkeitsbereich der BG BAU sind Absturz- oder Durchsturzunfälle. Besonders die Zahl der Durchstürze durch Lichtkuppeln oder Lichtbänder nimmt weiter zu. Häufig wird das Risiko unterschätzt. Umso wichtiger ist es, diese Gefahrenstellen zu sichern, zum Beispiel mit temporären Schutzsystemen“, erklärt Michael Kirsch, Hauptgeschäftsführer der BG BAU. Da derartige Unfälle besonders häufig bei Dacharbeiten auftreten, engagiert sich der ZVDH gemeinsam mit der BG BAU für mehr Sicherheit bei Dacharbeiten. „Temporäre Schutzsysteme machen das Arbeiten auf Dächern sicherer, sind flexibel, pragmatisch einsetzbar und vermeiden schwere Unfälle“, sagt Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des ZVDH. Weitere Informationen zur Initiative „Sicher auf dem Dach“ finden Sie hier.
Finanzielle Zuschüsse der BG BAU
Mit der neuen Arbeitsschutzprämie erweitert die BG BAU ihre bestehenden Förderangebote zur Absturzprävention. Neu ist, dass temporäre Absturzsicherungen für Schalungsarbeiten sowie Schutzsysteme für Arbeiten an nicht durchtrittsicheren Dachflächen und lichtdurchlässigen Bauteilen gefördert werden. Diese Systeme sollen dabei helfen, Arbeitsbereiche abzusichern und Beschäftigte bei Dacharbeiten zu schützen.
Die Förderung kann beitragsabhängig oder beitragsunabhängig erfolgen. Im Rahmen der beitragsabhängigen Förderung erstattet die BG BAU auf Antrag 50 Prozent der Anschaffungskosten (maximal 3000 Euro). Bei der beitragsunabhängigen Förderung können Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 10 000 Euro erhalten.
Mehr über die neuen Arbeitsschutzprämien der BG BAU für temporäre Durch- und Absturzsicherungen lesen Sie hier.
