Mehr Sicherheit auf der Baustelle

Regelungen zum Schutz der Belegschaft auf Baustellen

Unternehmen sind verpflichtet, Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Belegschaft vor Arbeitsunfällen zu treffen. Auch der Schutz der Mitarbeiter vor Lärm und anderen körperlichen Belastungen liegt im Interesse des Arbeitgebers. Im Schadensfall treten Berufsunfähigkeitsversicherungen ein.

Wenn Mitarbeiter unfallbedingt ausfallen, kann das zu Betriebsunterbrechungen und hohen Schadenersatzansprüchen führen. Das ist für Betriebsinhaber nicht nur teuer, sondern kann für kleine und mittlere Unternehmen schnell existenzbedrohend werden.

Es gibt nur wenige Branchen, die so vielen Gefahren ausgesetzt sind wie die Baubranche. Um das Risiko für Arbeitsunfälle zu minimieren und die Belegschaft zu schützen, ist es wichtig, mögliche Risiken zu kennen. Zu den größten Gefahren zählt das Arbeiten in der Höhe und die damit verbundene Absturzgefahr von Gerüsten, Leitern oder Dächern. Allein 2018 kam es laut der BG Bau zu 7496 meldepflichtigen Absturz-unfällen. Aber auch herabfallende Gegenstände oder Materialien können schwere Verletzungen verursachen. Hinzu kommt das Hantieren mit leicht entzündlichen oder giftigen Gefahrenstoffen. Zu viel Lärm kann ohne Ohrenschutz zu Lärmschwerhörigkeit führen. Auch die hohe körperliche Belastung spielt eine Rolle: Falsches Heben und Tragen von schweren Lasten schadet Wirbelsäule und Gelenken und führt oft zu Rückenschmerzen. Nicht ohne Grund zählen Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) zu den häufigsten Ursachen von Arbeitsunfähigkeitstagen. Nicht zuletzt sind Witterung und ein hoher Zeit- und Termindruck zusätzliche Risikofaktoren.

Konkrete Maßnahmen zum Arbeitsschutz

Unabhängig von der Branche schreiben das Arbeitsschutzgesetz sowie die Arbeitsstättenverordnung Regelungen zum Arbeitsschutz vor. Sie verpflichten den Arbeitgeber, erforderliche Maßnahmen zum Arbeitsschutz der Mitarbeiter zu treffen und enthalten Regeln für die Sicherheit beim Einrichten und Betreiben des Arbeitsplatzes. Dazu gehören die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie die Festlegung der daraus resultierenden Maßnahmen. Hilfe bei der Erstellung finden Arbeitgeber bei den Aufsichtsbehörden der Länder, beispielsweise bei den Gewerbeaufsichtsämtern oder Landesämtern für Arbeitsschutz oder auf der Website der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau, www.bgbau.de).

Die Gefährdungsbeurteilung beinhaltet unter anderem eine Ablauforganisation, den Umgang mit Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen sowie eine Notfallplanung. Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass die Verkehrswege auf der Baustelle abgesichert sein müssen und eine fachgemäße Abgrenzung zum Straßenverkehr vorhanden ist. Zum Schutz gegen Absturz müssen etwa Absperrungen, Fanggerüste und Auffangnetze angebracht werden. Auch Werkzeuge sollten intakt und gefahrenlos nutzbar sein. Eine regelmäßige Überprüfung aller Gerätschaften und Maschinen ist ebenfalls Pflicht. Desweiteren muss der Arbeitgeber jedem Mitarbeiter eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung stellen, zum Beispiel einen Gehör- und Augenschutz.

Wichtig: Die richtige Unterweisung

Für die Baubranche existieren zudem die Baustellenverordnung und die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), um die Grundsicherheit auf Baustellen zu sichern und zu verbessern. Doch die besten Vorkehrungen sind wirkungslos, wenn die Mitarbeiter nicht mitspielen, weshalb eine ausführliche Unterweisung und Weiterbildung der Belegschaft empfohlen wird. Neben den Sicherheitsanforderungen sollte die Unterweisung auch Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel wie handgeführte Maschinen, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Flucht- und Rettungswege beinhalten. Denn ein funktionierendes Rettungskonzept kann im Notfall Leben retten.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen gibt es nie einen hundertprozentigen Schutz. Umso wichtiger ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Die meisten Arbeitnehmer wissen zwar, wie wichtig die Absicherung ist, scheuen aber die oft hohen Beiträge. Die Nürnberger Versicherung bietet daher beispielsweise eine betriebliche Altersvorsorge inklusive einer BU an. Dabei ist der Aufwand für die Mitarbeiter aufgrund von Gruppenvertragskonditionen, Steuervorteilen und weniger Sozialversicherungsabgaben deutlich geringer. Zudem fällt die meist aufwendige Gesundheitsprüfung weg. Auch für den Arbeitgeber hat der Abschluss Vorteile. Mit der Förderung zeigt er seine Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern. In Zeiten des Fachkräftemangels kann das helfen, qualifizierte Kräfte langfristig an das Unternehmen zu binden. Bei der Personalsuche können Arbeitgeber ebenfalls mit dem Angebot einer BU punkten: Das Unternehmen präsentiert sich als attraktiver Arbeitgeber und hebt sich von der Konkurrenz ab.

Autor

Dominik Stadelbauer ist Leiter des Marktmanagement Firmen bei der Nürnberger Versicherung.

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