Unterlegte Kehlen fachgerecht ausführen

Die Kehle bildet sich im Steildach an der Verschnei­dungs­linie von zwei geneigten Dach­­­flächen. Niederschlagswasser, das von den Dachflächen ankommt, muss von der Kehlrinne aufgenommen und sicher zur Trau­fe abgeleitet werden. Wir zeigen, was bei der Ausführung von Kehlen zu beachten ist.

Je nach Art und Ausführung der Dachdeckung kann die­ Kehle als einge­bun­dene oder als unterlegte Variante ausgeführt werden. Eingebundene Kehlen können, bei ent­sprechend an­ge­passter Unterkonstruktion, mit geeig­neten Deckmaterialien wie Schiefer- oder Faserze­ment­platten, aber auch mit Biberschwanz­ziegeln und Hohlpfannen durch die Kehle durchgedeckt wer­den. Universeller ist aber die Kehl­ausbildung als unter­ge­legte Metallkehle. Diese ist für alle Deck­werk­stoffe und deren zulässige Neigungen geeig­net.

 

Fundstellen

Um eine sichere Ableitung des Niederschlagswassers zu gewährleisten, ist eine sorgfältige Planung und Ausfüh­rung der drei Ebenen Unterkonstruktion, regen­sichern­de Zusatzmaßnahme und Dachdeckung nötig. Das Grundlagenwissen dafür findet man im vom Zen­tral­verband des deutschen Dachdecker­hand­werks (ZVDH) herausgegebenen Regel­werk. In den Fach­regeln für die verschiedenen Deckungsmaterialien gibt es ausführliche Planungs- und Ausführungshinweise. Am Beispiel der Dach­deckungen mit Dachziegeln und Dach­steinen soll nachfolgend die korrekte Ausführung unter­legter Kehlen erläutert werden.


Mindestneigung sollte mehr als 10° betragen

Dabei ist zunächst einmal die Dachneigung zu beachten. Die Mindestneigung unterlegter Metallkehlen wird mit > 10° angegeben. Dieser Wert darf nicht mit der eigentlichen Dachneigung verwechselt werden, da die Kehle eine flachere Neigung hat als die eigentliche Dachfläche. Bei einer Dachneigung von beispielsweise 10° (Mindestdachneigung für Dachziegel und Dachsteine) ist die Ausführung einer Kehle demnach nicht möglich. Oder im Umkehrschluss: Die Kehle und deren Mindest­neigung bildet die Bemessungsgrundlage für die Neigung aller daran anschließenden Dachflächen. In Tabelle 4.1 „Neigungsgrenzen für Kehlen“ finden sich die Neigungs­grenzen zu den verschiedenen Kehlausbildungen, darun­ter auch die zu den eingebundenen Kehlen und in Tabelle 4.2 „Kehldeckungsarten“ eine Zuordnung der Kehlausfüh­run­gen bezogen auf den jeweiligen Ziegeltyp.

 

Schalung oder Lattung als Unterlage

Die Ausführung der unterlegten Metallkehle erfolgt ent­spre­­chend der Fachregel für Metallarbeiten im Dach­decker­handwerk oder alternativ nach den Fachregeln des Klempnerhandwerks (ZVSHK). Als Deck­unterlage in der Kehle wird eine vollflächige Schalung oder eine Lattung mit einem lichten Abstand von < 130 mm gefordert (Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk: 7.3 Kehlausbildungen bei Dachdeckungen, Ziffer 3). Der Kehlzuschnitt sollte  dabei eine Breite von 400 mm nicht unter­schreiten (siehe Ziffer 4).

 

Erst Unterkonstruktion, dann Unterdeckbahn

Als Dachhandwerker möchte man möglichst schon zu Be­ginn der Arbeiten die regensichernde Zusatzmaßnahme, etwa in Form einer Unterspannbahn, voll­­­flächig verlegen, um die Dachkonstruktion vor der Witte­rung zu schützen. Das ist im Kehlbereich aller­dings nicht angebracht, da die Kehle bei Regen stark was­ser­führend ist. Wird die Kehlschalung direkt auf der regen­sichernden Zusatzmaßnahme, etwa einer Unterdeckbahn, einge­baut, verursachen die Befestigungsmittel der Schalung vielfache Per­forationen und damit potenzielle Undichtigkeiten in der Zusatzmaßnahme. Die Empfehlung ist daher eindeutig: Man sollte erst die Unterkonstruktion für die Kehle herstellen, dann die Unterdeckbahn darüberführen.

 

Mindestens 10 cm Überdeckung

Dazu werden zunächst Stützlatten in Kehlrichtung einge­baut: je eine normale Konterlatte rechts und links vom Kehlscheitel und dann noch jeweils eine an der Außenkante der Kehlschalung. An dieser Stelle empfiehlt es sich, eine doppelte Lattung oder ein 8-10 cm breites Stützbrett einzubauen, damit die auf die Kehle zulaufenden Trag­latten dort aufliegen können. Auf diese Stützkonstruktion wird dann die Kehlschalung montiert und mit einer Unter­deckbahn als Kehlbahn abgedeckt. Diese wird in Kehl­richtung verlegt und muss dabei so weit in beide Dach­flächen hineinreichen, dass die Bahnen, die aus diesen Flächen an die Kehle herangeführt werden, mindestens 10 cm weit überdecken und gegebenenfalls mit der Kehlbahn verklebt werden können. Die Notwendigkeit der Verklebung richtet sich nach der allgemeinen Ausführung der Zusatzmaß­nahme in der Fläche. Werden dort die Überlappungen verklebt, gilt dies auch für alle Anschlüsse, etwa an die Kehle oder Traufe.

Da an Kehlen und Traufen hohe Mengen an Niederschlagswasser auf der Zu­satzmaßnahme anfallen, ist es immer sinnvoll und em­pfehlenswert, die Überlappungen an diesen Details dicht zu verkleben.

 

Sonderfall „wasserdichtes Unterdach“

Ist die Unterdeckbahn verlegt, folgt die Verlegung der Konter­latten der anschließenden Dachflächen. Die Konterlattung darf dabei nicht bis an das Kehlbett her­an­geführt werden; ein Abstand von etwa fünf bis zehn Zentimetern zur Stützlattung der Kehle muss eingehalten werden, damit anfallendes Niederschlagswasser barrierefrei ablau­fen kann. Wird die Zusatzmaßnahme als „wasserdichtes Unter­dach“ ausgeführt und die Konterlattung in die Ab­dichtungsebene eingebunden, muss dieser Abstand so weit vergrößert werden, dass auch die Konterlatten­köpfe fachgerecht eingebunden werden können. Die Aus­führung von Zusatzmaßnahmen ist im „Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen“ ge­regelt. Dort sind zur Ausführung von Unterdächern Ba­h­nen aus dem Dachabdichtungsbereich aufgeführt. Deren Einsatz erfordert die Verwen­dung seitlich abgeschrägter Konterlatten und somit auch seitlich abgeschrägter Stützlatten.

 

Bleche richtig dimensionieren 

Nach Fertigstellung der Kehlkonstruktion und der regensi­chern­den Zusatzmaßnahme werden die Kehlbleche mon­tiert. Auch hier ist wieder ein Blick auf die Dachneigung wichtig, weil a) die Fügetechnik der Kehlbleche und b) die Überdeckung der Dachdeckung über die Kehlbleche davon abhängt. Zu a) findet sich in den Fachregeln für Metallarbeiten, 7.2 Kehlneigungen, folgendes: „Ab Kehlneigung > 15° können einfache

Überdeckungen mit angereiften Kanten im Überdeckungsbereich erstellt werden. Die Überdeckungen der Kehlbleche untereinan­der betragen bei DN > 22° mindestens 100 mm, bei DN > 15° bis < 22° mindestens 150 mm und bei Kehlneigungen < 15° ist eine wasserdichte Verbindung vorzusehen. Kehlen mit ebenem Wasserlauf kommen ab >15° zur Anwendung.“

Auch zu b) wird man in der gleichen Fachregel unter 7.3 Kehlausbildungen bei Deckungen, Ziffer 6, fündig:

„Überdeckungen von Deckwerkstoffen über die unterge­legten Bleche werden in den jeweiligen zutreffenden Fach­regeln geregelt. Finden dort keine spezifischen Regelun­gen statt, gilt nachstehende Regelung: Die Überdeckung der Deckwerkstoffe über die untergelegten Bleche beträgt rechtwinklig zum Kehlverlauf gemessen bei Dachnei­gun­gen > 22° mindestens 100 mm, > 15° bis < 22° mindestens 150 mm, < 15° mindestens 200 mm. Bei profilierten Deck­werk­stoffen ist die Überdeckung im Bereich des Wasser­laufs vom Deckwerkstoff ausschlaggebend.“


Kehlüberdeckung von mindestens 10 cm

Die Breite des Kehlblechs ist entsprechend der Vorgaben hinsichtlich der Dachneigung zu wählen. Die Fach­regel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dach­steinen definiert die Kehlüberdeckung auf das unterlegte Kehlblech einheitlich mit mindestens 10 cm, recht­wink­lig zum Kehlverlauf gemessen (siehe Fachregel für Dach­de­ckun­gen mit Dachziegeln und Dachsteinen, 4.6 Kehle, Ziffer 6).

Insgesamt ist die fachge­rech­te Ausführung der unterlegten Kehle zwar handwerklich aufwendig, aber auf Basis der eindeutigen Fachregelvorgaben fehler­frei und funktionssicher machbar.

 

Autor

Arne Witzke ist Dachdeckermeister und Anwendungstechniker bei der Dörken GmbH & Co. KG in Herdecke.

 

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