Holzbaubetrieb testet Teleskopleitern von Hymer-Leichtmetallbau

Über einen Zeitraum von vier Wochen hat eine Zimmerei aus Vogt im Landkreis Ravensburg zwei Teleskopleitern mit klappbaren Auslegern von Hymer-Leichtmetallbau getestet. Die Leitern lassen sich sowohl als Anlege- als auch als Stehleitern nutzen. Zusammengeklappt nehmen die Leitern nur wenig Platz ein.

Das Unternehmen Holzbau Hölz GmbH & Co. KG im oberschwäbischen Vogt ist spezialisiert auf den Bau von Holzhäusern, Dachsanierungen, die Aufstockung bestehender Häuser und den Einbau von Dachfenstern. Dabei setzen die Zimmerer bei der Arbeit regelmäßig Teleskopleitern ein. „Wir arbeiten oft in unterschiedlichen Höhen. Da sich teleskopierbare Leitern auf die jeweils benötigte Höhe einstellen lassen, sind sie bei uns täglich in Gebrauch“, sagt Zimmerer Craig Goodman von Holzbau Hölz. Über einen Zeitraum von vier Wochen hatte die Zimmerei die beiden Hymer-Teleskopleitern „4142“ und „8142“ getestet. Diese lassen sich als Anlege- oder Stehleitern einsetzen und sogar auf Treppen nutzen. Klappbare Ausleger an den Leitern bieten zusätzliche Standsicherheit.

Von der Anlege- in die Stehposition umstellen

Die als Anlege- oder Stehleiter einsetzbare Teleskopleiter „4142“ ist schrittweise in Stufen um jeweils 280 mm höhenverstellbar. Das Stahl-Bügelgelenk der Leiter wird in Stehleiterposition vor dem Zusammenklappen von Hand gelöst. Die Sperrelemente der Leiter haben einen robusten Stahlkern.

Ein noch einfacheres Umstellen von der Steh- in die Anlegeleiterposition ermöglicht die Teleskopleiter „8142“ mit Bolzengelenken. Die Gelenke werden dazu einfach herausgezogen und rasten automatisch ein, wenn die gewünschte Position erreicht ist. „In Stehleiterposition kann die Leiter zum Versetzen zusammengeklappt werden, ohne vorher das Gelenk lösen zu müssen. Das fanden meine Kollegen und ich im Einsatz sehr praktisch“, so Craig Goodman. Auch die Teleskopleiter „8142“ ist in 280 mm-Schritten höhenverstellbar. Die Sperrelemente für die Höhenverstellung der Leiter bestehen aus Aluminium. Beide Leitern sind mit 4 x 4, 4 x 5 oder 4 x 6 Sprossen erhältlich. Die maximalen Längen der Leitern betragen 3,46 m als Stehleiter und 6,26 m als Anlegeleiter. In der längsten Ausführung lassen sich mit den Leitern Reichhöhen von bis zu 7,2 m erreichen.

Umsetzung der verschärften Leiternorm

Die Hymer-Teleskopleitern mit Klappauslegern erfüllen außerdem die Anforderungen der neuen Fassung der Norm EN 131 Teil 4. Diese Norm sieht vor, dass Gelenkleitern, die als Anlegeleiter in ausgefahrenem Zustand eine Länge von drei Metern überschreiten, mit einer Standverbreiterung ausgestattet sein müssen. Normalerweise wird das über die Konstruktion mit einer Quertraverse am Leiterfuß realisiert. Für den Transport und die Lagerung der Leitern sind die breiten Traversen jedoch eher unpraktisch. Hymer Leichtmetallbau hat daher für die beiden Teleskopleitern klappbare Ausleger entwickelt, mit denen die Leiterbreite kompakt gehalten und zugleich die vorgeschriebene Standsicherheit gemäß Norm gewährleistet wird. Die klappbaren Ausleger bringen laut Hersteller weitere Vorteile mit: Sie ermöglichen eine flexible Nutzung der Leiter auch an engen Stellen oder an der Wand, wenn einer der Ausleger eingeklappt wird. Da die Ausleger jeweils nach oben und unten verstellbar sind, können mit ihnen auch leichte Bodenunebenheiten ausgeglichen werden. Nach der Nutzung der Leiter werden die Ausleger einfach wieder eingeklappt und am Holm fixiert.

Praktisch und selbsterklärend

Die kompakten Maße und die vielseitige Einsetzbarkeit der Hymer-Teleskopleitern wussten Zimmerer Craig Goodman und seine Kollegen im Praxistest zu schätzen. „Durch die Möglichkeit, die Teleskopleitern flexibel in verschiedenen Positionen aufzustellen, müssen wir nur noch eine Art von Leiter für verschiedene Tätigkeiten verwenden“, sagt Craig Goodman. Das Handling der Leitern sei selbsterklärend. „Praktisch finden wir auch den Transport: Zusammengeklappt nehmen die Teleskopleitern nicht viel Platz ein, lassen sich gut tragen und auch im vollgepackten Firmenwagen verstauen“, sagt der Zimmerer. Mit dem als Zubehör erhältlichen Einhängetritt mit einer Tritttiefe von 250 mm lassen sich die Leitern nicht nur als Aufstieg, sondern auch als Arbeitsplatz nutzen und erfüllen so die Anforderungen der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121-2. So steht man auch über einen längeren Zeitraum sicher und bequem auf den Leitern. Mehr Informationen zu den beiden Teleskopleitermodellen finden Sie online unter  www.hymer-steigtechnik.de .

Autorin

Antje Efkes ist Inhaberin einer PR-Agentur in Überlingen und betreut die Hymer-Leichtmetallbau GmbH & Co. KG bei der Pressearbeit.

Die Vorgaben der TRBS 2121, Teil 2

 

Seit Anfang 2019 gilt in Deutschland die neu gefasste Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121, Teil 2, die sich auf die Arbeit mit Leitern bezieht. Demnach ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vor Beginn der Arbeiten zu prüfen, ob statt einer Leiter auch ein anderes, sichereres Arbeitsmittel zum Einsatz kommen kann, etwa eine Hubarbeitsbühne oder ein Gerüst. Als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen sind Leitern laut TRBS 2121-2 nur erlaubt, wenn der zu überwindende Höhenunterschied maximal fünf Meter beträgt und wegen der geringen Gefährdung und Verwendungsdauer der Einsatz anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig wäre. Wird die Leiter als Zugangsweg selten genutzt, darf der zu überbrückende Höhenunterschied auch mehr als fünf Meter betragen.

Die Verwendung von Leitern als hochgelegener Arbeitsplatz, also zum Arbeiten von der Leiter aus, ist dauerhaft zulässig bis zu einer Standhöhe von zwei Metern. Bei einer Standhöhe zwischen zwei und fünf Metern kann die Leiter als Arbeitsplatz genutzt werden, wenn maximal zwei Stunden pro Arbeitsschicht darauf gearbeitet wird. Leitern dürfen laut TRBS 2121-2 nur als Arbeitsplatz genutzt werden, wenn der Beschäftigte mit beiden Füßen auf einer Stufe, Plattform oder einem Einhängepodest steht.

Die genannten Vorgaben sind nur ein Auszug, die vollständige Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121-2 finden Sie zum Download online unter www.dach-holzbau.de/trbs2121 . Technische Regeln sind nicht rechtsverbindlich. Der Arbeitgeber kann jedoch bei ihrer Einhaltung davon ausgehen, dass die Anforderungen der zugrunde liegenden Gesetze und Verordnungen erfüllt sind. (Quellen: TRBS 2121-Teil 2, 12/2018; BG BAU Aktuell Ausgabe 2/2019)

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