Mocopinus beantragt vorläufige Eigenverwaltung

Der Geschäftsbetrieb läuft weiter

Die Geschäftsführung von Mocopinus hat die Einleitung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Der Antrag wurde genehmigt, nun geht es darum, Strategien für die Sanierung zu finden und umzusetzen.

Die Geschäftsführung der Mocopinus GmbH & Co. KG hat beim zuständigen Amtsgericht Ulm – Insolvenzgericht – die Einleitung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Dem Antrag wurde entsprochen, das Gericht hat die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Mocopinus wird im Rahmen des Verfahrens unter der Aufsicht eines gerichtlich bestellten vorläufigen Sachwalters fortgeführt. Die Geschäftsführung bleibt im Amt, ist voll handlungsfähig und gestaltet den Sanierungsprozess aktiv.

Der Geschäftsbetrieb läuft an allen Standorten weiter. Kundenaufträge, Lieferbeziehungen und Serviceleistungen werden im Rahmen des Verfahrens fortgeführt. Um die Löhne und Gehälter kurzfristig zu sichern, wurde eine Insolvenzgeldvorfinanzierung eingeleitet. Diese umfasst die Lohn- und Gehaltszahlungen für die kommenden Monate.

Zur Unterstützung der Geschäftsführung in der Eigenverwaltung wurde Rechtsanwalt Stephan Strumpf von der Kanzlei Finkenhof als Generalhandlungsbevollmächtigter bestellt. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Sanierung von Unternehmen und wird den Prozess gemeinsam mit der Geschäftsführung gestalten.

Ziel: Stabilisierung und zukunftsfähige Aufstellung

Ziel der Eigenverwaltung ist es, Mocopinus in einem geordneten gerichtlichen Rahmen wirtschaftlich zu stabilisieren und zukunftsfähig aufzustellen. Das Verfahren schafft den rechtlichen Rahmen, um eine tragfähige Grundlage für die Fortführung des Geschäfts zu schaffen.

Parallel dazu wird ein strukturierter Prozess zur Refinanzierung und zur Entwicklung strategischer Optionen umgesetzt. Dazu gehört insbesondere die Prüfung einer Investorenlösung. Gespräche mit bestehenden und potenziellen Investoren laufen bereits. Das schon jetzt erkennbare Interesse an Mocopinus zeigt, dass das zugrunde liegende Geschäftsmodell, die Marktposition und die Produktkompetenz als attraktiv und zukunftsfähig eingeschätzt werden.

Herausforderndes Marktumfeld als Auslöser

Hintergrund der Entscheidung ist ein Marktumfeld, das sich in den vergangenen Jahren spürbar verändert hat. Die stark rückläufige Bauaktivität und deutlich gesunkene Wohnbaugenehmigungen haben den Absatz insbesondere von Fassaden- und dekorativen Holzprodukten gebremst. Gleichzeitig hat der Wegfall der bislang zentral eingesetzten sibirischen Lärche infolge des Ukrainekriegs das Geschäft erschwert und die wirtschaftliche Basis belastet. Hinzu kommen allgemeine Kostensteigerungen entlang der gesamten mittlerweile deutlich komplexeren Wertschöpfungskette.

Zudem ist der Refinanzierungsdruck auf das Unternehmen in einem Umfeld deutlich gestiegener Zinsen und anspruchsvoller Kreditbedingungen gestiegen. Vor diesem Hintergrund hat die Geschäftsführung entschieden, die Instrumente eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung zu nutzen.

Operativ solide Basis

Mocopinus verfügt operativ über eine solide Basis mit einem breiten, gewachsenen Produktportfolio und jahrzehntelanger Erfahrung in der Holzverarbeitung. Das Unternehmen ist als eines der führenden Industriehobelwerke Europas im Markt etabliert und arbeitet mit einer breiten Kundenbasis in Deutschland und weiteren europäischen Märkten.

„Unser Ziel ist es, Mocopinus in diesem gerichtlichen Sanierungsrahmen wirtschaftlich zu stabilisieren und für die Zukunft stark aufzustellen“, sagt Ulrich Braig, CEO von Mocopinus. „Die Eigenverwaltung gibt uns die Möglichkeit, den eingeschlagenen Weg aktiv zu gestalten – im Interesse unserer Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und Finanzierungspartner.“

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