Liebe Leserinnen, liebe Leser,

in sechs deutschen Bundesländern ist es erlaubt, mehrgeschossige Gebäude in allen Gebäudeklassen mit Holz zu bauen. Geänderte Landesbauordnungen (LBO) in Bremen, Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg machen es möglich. Allerdings unterscheiden sich die Landesbauordnungen deutlich. In Bremen und Hamburg darf, wenn Holz genutzt wird, nur Massivholz für tragende Bauteile der Gebäudeklasse 5 zum Einsatz kommen. In Nordrhein-Westfalen wird an Holzbauteile in den Gebäudeklassen 4 und 5 die Anforderung gestellt, dass Feuer und Rauch nicht über Grenzen von Brand- oder Rauchabschnitten hinweg übertragen werden dürfen. Warum das so ist, wurde auf den James Hardie Holzbautagen im November erklärt – dort ging es in Fachvorträgen unter anderem um mehrgeschossigen Holzbau. Einen Bericht über die Holzbautage finden Sie hier.

Markus Möllenbeck, der im technischen Produktmanagement der James Hardie Europe GmbH für baulichen Brandschutz zuständig ist, sagte auf den Holzbautagen: „Holzbauer müssen genau darauf achten, in welchem Bundesland sie ein Bauvorhaben umsetzen und welche Anforderungen gelten – gerade bei mehrgeschossigen Holzbauten.“ Ein Brandschutzkonzept sei zielführend und biete Sicherheit in der Planung und Ausführung.

Damit Holzbauer sichergehen können, dass sie die Vorschriften der Landesbauordnungen einhalten, werden Brandschutzsachverständige hinzugezogen. So auch bei Adams Holzbau-Fertigbau aus Niederzissen. Der Holzbaubetrieb war im vergangenen Jahr am Bau von sechs- und siebengeschossigen Holz-Hybrid-Hochhäusern in Berlin und Erlangen beteiligt und lieferte zusammen mit der Holzunion Holzrahmenbauelemente. „In der Angebotserstellung und Kalkulation beziehen wir Brandschutzsachverständige mit ein, die sich sowohl mit den Landesbauordnungen auskennen als auch etwas von der Baupraxis verstehen“, sagt Susanne Reuter, die bei dem Holzbaubetrieb im Bereich Kalkulation arbeitet. Die Arbeit mit einem guten Team aus Fachingenieuren, Brandschutzsachverständigen und Architekten sei wichtig, um Projekte erfolgreich umzusetzen. Mehr über die Regeln zum mehrgeschossigen Holzbau in den Landesbauordnungen und darüber, was die neue Musterholzbaurichtlinie bringen wird, erfahren Sie hier.

Unabhängig von Einschränkungen für den Holzbau darf man nicht vergessen, wie vielfältig sich der Baustoff einsetzen lässt. Der Zimmermann und Schreiner Nico Pfisterer etwa hat ein Haus gebaut, das auf gebogenen Brettschichtholzbindern steht und zu schweben scheint. Das Fundament des Hauses benötigt nicht mehr als 4 m² Fläche. Mehr über den Bau des „Schwarzwälder Baumhauses“ lesen Sie hier.

Weitere spannende Projekte wie einen 24-Geschosser oder weitgespannte Brücken aus Holz zeigt die Ausstellung „Triple Wood“ im Januar auf der Messe DACH+HOLZ am Eingang Ost. Was Sie auf der Messe noch erwartet, unter anderem eine Teststrecke für E-Nutzfahrzeuge, Social-Media-Profis aus dem Dachdecker- und Zimmererhandwerk und digitale Tools für die tägliche Arbeit, lesen Sie hier.

Doch bevor im Januar die Messe beginnt,  wünsche ich Ihnen noch eine erholsame, besinnliche Weihnachtszeit. Kommen Sie gut ins neue Jahr – vielleicht sehen wir uns dann im Januar auf der DACH+HOLZ!

Frohes Schaffen wünscht Ihnen,

Trotz Einschränkungen für den Holzbau darf man nicht vergessen, wie vielfältig der Baustoff einsetzbar ist!

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