Konfliktpotenzial im Spitzboden

Lösungen für ungedämmte Spitzböden

Durch den Ausbau eines Dachgeschosses entsteht neuer Wohn­raum. Der Vollausbau bis in die Firstspitze ist dabei jedoch selten, meist wird das Dach nur bis zur Kehlbalkenlage ausgebaut. Der darüber liege­n­de Spitz­bo­den bleibt häufig ungedämmt, unbeheizt und damit kalt – oder heizt sich im Sommer auf.

Verschiedene klimatische Verhältnisse im aus­ge­bauten und nicht ausgebauten Dachbereich sowie  un­terschiedliche Einbausituatio­nen der regensichern­den Zusatzmaßnahmen sorgen in der Planung und Ausführung für einige Beson­derheiten. Dabei be­einflussen sich einzelne Festle­gungen gegenseitig, daraus ent­stehende Konsequenzen müssen beim Ausbau des Dachgeschosses be­rück­sichtigt werden.

Auswahl der Verlegeart

Die Zusatzmaßnahme, z. B. eine Unterspann- oder Unterdeckbahn, lässt sich meist problemlos zuordnen. So ist ein einfaches, zu Wohnzwecken ausgebautes Dach ohne weitere Besonderheiten gemäß Regelwerk des deut­schen Dachdeckerhandwerks, Fachregeln für Dachdeckun­gen mit Dachziegeln und Dachsteinen (Tabelle 1.1) mit zwei weiteren erhöhten Anforderungen zu werten. Hier kann eine Ausführung der regensichernden Zusatzmaß­nahme als „überlappte/verfalzte Unterdeckung“ (Klasse 5) vorge­se­hen werden. Im nicht aus­ge­bauten Spitz­boden darüber liegt die Dämmung jedoch nicht mehr zwischen den Sparren, sondern – mehr oder weniger offen – in der Kehl­balkenlage. Wird die regen­sichernde Zu­satz­maß­nahme in diesem Bereich in der glei­chen Verlegeart weiter ­geführt‚ kann sie ‚nur‘ als „Unter­spannung“ (Klasse 6) ohne Unterlage ge­wer­tet werden. Eine Unter­spannung nach Klasse 6 ist jedoch nur bis zu einer weiteren erhöhten An­forderung ausführbar.

Die Wärme­dämmung der obersten Geschoss­decke erfor­dert jedoch das gleiche Schutzni­veau wie die Zwischen­sparren­dämmung des ausgebauten Daches. Das bedingt im nicht aus­gebauten Dachbe­reich die Ausfüh­rung „nahtgesicherte Unterspan­nung“ (Klasse 4). Da zwei unter­schiedliche Verlegearten der Zu­satzmaß­nahme im einem Dach wenig sinnvoll sind, sollte für die gesamte Dach­fläche die höherwertige Verle­geform ge­wählt werden. Der geringe Mehraufwand wird durch eine ver­besserte Wind­dichtigkeit des ausgebauten Dachbe­reichs und eine höhere Regensicherheit des Dachaufbaus ausgeglichen.

Unterspann- oder Unterdeckbahn?

Doch welche Auswirkungen haben die beiden unter­schied­lichen Verlegearten auf die Auswahl des Bahnenmaterials? Ist beim Wechsel der Verlegeart auch ein Materialwechsel er­forderlich? Das „Merkblatt für Un­terdächer, Unter­de­ckun­gen und Unter­spannungen“ legt fest, dass sowohl Unter­deck­bahnen als auch Unterspannbahnen als regensichern­de Zusatzmaßnahmen verwendet werden können. Wäh­rend Unterdeckbahnen als „eine Zusatz­maßnahme aus ausrei­chend wasserundurchlässigen Bah­nen auf einer ausrei­chend tragfähigen Unterlage“ beschrieben werden, sind Unterspannbahnen „eine Zusatzmaßnahme aus aus­rei­chend wasserundurch­lässigen Bahnen ohne flächige Un­terlage“, welche „ge­spannt oder mit planmäßigem Durch­hang verlegt werden“. Kurz gesagt: Die Unter­deckung er­folgt aufliegend auf einem flächigen Unter­grund, die Unter­spannung wird frei gespannt ausgeführt.

Ergänzt werden diese Informationen durch die Produkt­datenblätter für Unter­deck- und Un­ter­spannbah­nen, in denen diese Bahnen anhand definierter Materialan­forderungen klassifi­ziert werden. Weitere notwendige Angaben für die endgültige Ent­scheidung für eine Unterdeck- oder Unterspannbahn findet man in den Produktinformationen und Verarbeitungshin­weisen der Bahnenhersteller. Dort ist angegeben, ob die jeweilige Unter­deckbahnen auch für den Einsatz als Un­­terspannbah­nen geeignet sind – und um­gekehrt. Eine Unterdeckbahn kann meist auch als Unterspan­nung verwendet wer­den. Die Fra­ge nach der Notwendigkeit eines Material­wechsels ist also in fast allen Fällen mit einem klaren ‚Nein‘ zu beant­worten.


Tauwasser an diffusionsoffenen Unterdeck­bahnen

Beim teilausgebauten Dach wird also die im ausgebauten Dachbereich verwendete, diffusionsoffene Unterdeckbahn im nicht ausgebauten Bereich in der Verlegeform „Unter­span­nung“ ohne Unterlage weitergeführt. In der kalten Jahreszeit kann es in diesem kalten Dachraum jedoch an der Unterseite der diffusi­onsoffenen Un­terdeckbahn zu Tauwasserbildung kommen. Warum das auch bei einem diffusionsoffenen Material möglich ist, erklärt ein Blick auf die vorherrschenden bauphysikali­schen Prozesse. Über den Zugang zum Spitz­boden strömt erwärmte Luft in den kalten Dachbereich. War­me Luft kann mehr Feuchte spei­chern und transportieren als kalte Luft. Die einströmende Luft kühlt auf dem Weg nach außen immer weiter ab, bis beim Kontakt mit den Außenbauteilen (Zusatz­maßnahme, Tragwerk) die Taupunkttemperatur unter­schrit­ten wird. Dann fällt Tauwasser an und es beginnt zu trop­fen.

Lösung: ungedämmte Spitzböden belüften

Gerade im Neubau tritt dieses Phäno­men aufgrund der erhöhten Bau­feuchte verstärkt auf. Problematisch wird es, wenn das Kondenswasser in größerer Menge an der Zu­satz­maß­nahme herunterrinnt und sich in der Wärmedäm­mung des Daches sammelt. Darüber hinaus führt erhöhte Feuch­te im Dachge­schoss über einen längeren Zeitraum regelmäßig zur Schimmelbildung und zu Stock­flecken am Holztragwerk. Um dieses Problem gar nicht erst auf­kommen zu lassen, findet sich im „Merkblatt Wärme­schutz bei Dach und Wand“ in den Planungshinwei­sen (Abs. 1.3, (7)) die Anforderung: „Unge­dämmte Spitzbö­den sind zu belüften, zum Beispiel durch Öffnungen im Firstbereich oder durch ausreichende Querlüftung.“ Die Belüftung des Dachraums sorgt dafür, dass die einströmende, erwärmte Luft mög­lichst zügig nach au­ßen abgeführt wird. Das Tau­wasserrisiko wird deut­lich reduziert.

Regensicherheit bei Belüftungsöffnungen

Konstruktiv ist die Belüftung von Dach(teil)flächen aller­dings oft herausfordernd. Im Merkblatt Wärmeschutz bei Dach und Wand sind die Anforderungen an Lüftungsquer­schnitte und -öffnungen definiert. So gilt beispielsweise für die Lüf­tungsquerschnitte an First und Grat eine Öffnungsweite von > 0,5‰ der angeschlossenen Dachfläche. Bei Walm­dächern mit kurzem First oder Zelt­dächern ohne linearen First muss dann die Belüftung anders geregelt werden, etwa über die Grate. Das ist zwar möglich, bedeutet jedoch einen erhöhten Aufwand bei der Planung und Aus­führung. Ins­besondere bei flach geneigten, die Regeldachneigung des Deckwerk­stoffs unterschreitenden Dächern wird die Aus­führung der re­gensichernden Zusatzmaßnahme dann schwie­rig. Die Forderung nach einer er­höhte­n Regen­sicherheit auf der einen Seite und die Not­wendigkeit von Belüf­tungs­öff­nungen in der Dachfläche auf der anderen Seite sorgen für Herausforderungen.  

Eintrag von Flugschnee und Schlagregen vermeiden

So sinnvoll die Belüftung ungedämmter Dachteile auch ist: Diese Lösung hat Nachteile. Bei starken Schneefäl­len und gleichzeitiger Windeinwirkung kann Schnee durch die Fu­gen des Deckmaterials und die Lüftungsöffnungen in der Zusatzmaßnahme in das Dach ein­getrieben werden. Liegt die Wärmedämmung un­geschützt auf der obersten Geschossdecke, sind Feuchte­probleme unver­meidlich. Das ist besonders problematisch, wenn die be­treffenden Flächen schlecht einsehbar sind oder nur sel­ten kontrolliert wer­den. Das Merkblatt für Unterdä­cher, Unter­de­ckungen und Unterspannungen sagt deshalb: „Eintrieb von Flugschnee und Regen durch Lüftungsöff­nungen ist bei belüfteten Systemen nicht zu vermeiden.“ (siehe 3.6 Unterspan­nung; 3.6.1 Allgemeines).

Gerade in schnee- und/oder wind­reichen Regionen empfiehlt es sich daher, über nicht ausgebauten Spitzböden eine ge­dämmte, un­be­lüf­tete Dachkonstruktion zu wählen, die Zwischen­sparren­däm­mung also bis in die Firstspitze zu führen. Auf die­se Weise löst man die oben beschriebene Tau­was­ser­problematik und vermeidet gleichzeitig den Feuch­teeintrag über die Lüftungsöffnungen.

Autor

Arne Witzke ist Dachdeckermeister und Anwendungstechniker bei der Dörken GmbH & Co. KG in Herdecke.

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