Richtiger Anschluss

Oftmals sind es nur kleine Ausführungsfehler im Trockenbau, die das mögliche Schalldämm-Maß einer geprüften Systemwand erheblich verschlechtern. Mögliche Schwachstellen lassen sich leicht bei der Montage vermeiden, wenn der Handwerker die Anschlüsse an Boden, Decke, Wand und Fassade detailgenau ausführt.

Nutzer eines Gebäudes setzten heute guten Schallschutz voraus und klagen diesen zunehmend vor Gericht ein. Werden Ausführungsfehler nachgewiesen, steht auch der mit den Arbeiten beauftragte Trockenbauer im Visier. Um Qualität im Schallschutz zu erreichen, ist zunächst der Einsatz geprüfter Wandsysteme eine Voraussetzung. Am Markt gibt es leistungsfähige Systeme, die bereits als Einfachständerwerk ein bewertetes Schalldämmmaß Rw,R bis zu 67 dB erreichen.

Weiterhin sollte der Handwerker wissen, wie dieser Wert einzuordnen ist, und welchen Einfluss flankierende Bauteile – also die Anschlüsse an Boden, Decke, Wand oder Fassade – auf den zu erzielenden Schallschutz der Trockenbauwand nehmen. Planerisches Verständnis sowie gesichertes Wissen über schalltechnische Zusammenhänge und Begrifflichkeiten helfen, Ausführungsfehler zu vermeiden. Wer mit einem Blick erkennt, dass eine Flanke nicht geeignet ist, um das geforderte resultierende Schalldämmmaß zu erreichen, kann Bedenken anmelden und eine Alternative vorschlagen. Auch mögliche Fehler in der Ausführung, lassen sich mit fachlicher Kenntnis sicherer korrigieren. Nachfolgend werden Detailbeispiele erklärt, die in der Praxis gängig sind. 

Flankenübertragung bei einer Trockenbauwand

Ein stark vereinfachtes bauphysikalisches Modell hilft, den Einfluss der Flankenübertragung zu verstehen: Eine Wohnungstrennwand mit einem Rechenwert des Schalldämmmaßes von Rw,R von 60 dB und umlaufenden vier flankierenden Bauteilen, mit einem Schalllängsdämmmaß von RL,w,R von 60 dB, soll den Schalldruckpegel von 100 dB aus einem angrenzenden Raum (Senderaum) mindern. Wer spontan die beiden Werte voneinander abzieht und annimmt, dass im Raum nur noch 40 dB ankommen, liegt falsch. Nicht allein die Trennwand bewirkt die Dämpfung des Luftschalls auf 40 dB, sondern auch jede der vier Flanken überträgt, vereinfacht gesagt, noch einen Schallpegel von 40 dB. Demnach gelangen fünf mal 40 dB in den Raum, was entsprechend der Pegelberechnung einem ankommenden Schalldruckpegel von 47 dB entspricht. Der Rechenweg ist bauphysikalisch stark vereinfacht, da die Flächengeometrie und andere Raumparameter auch einen Einfluss haben, er verdeutlicht aber sehr einfach den physikalischen Zusammenhang. Die Wohnungstrennwand erreicht folglich im eingebauten Zustand nur ein Schalldämmmaß R´w von 53 dB – laut DIN 4109 die Mindestanforderung, die aber nicht dem Stand der Technik entspricht. Das in den technischen Unterlagen der Hersteller angegebene Schalldämmmaß ist demnach stets als Rechenwert zu verstehen, der benötigt wird, um das bewertete Schalldämmmaß einer Trockenbauwand unter Berücksichtigung der flankierenden Bauteile, also der Schallnebenwege, verlässlich planen zu können.

 

Anschluss der Trennwand an den Fußboden

Die Verantwortung für schalltechnisch richtig ausgeführte Bauteilanschlüsse liegt nicht immer beim Trockenbauer allein. Sieht die Planung vor, dass eine Ständerwand auf einen durchgehend schwimmend verlegten Estrich gestellt wird, muss dieser vom Estrichleger richtig ausgeführt sein. Bereits bei mittleren Schallschutzanforderungen an die Trennwand (etwa 45 bis 55 dB), muss eine akustisch wirksame Trennfuge die Estrichfläche unterbrechen. Die Wandkonstruktion muss anschließend vom Trockenbauer so montiert werden , dass diese Trennfuge innerhalb der Trennwandkonstruktion liegt (siehe Zeichnung 1 auf Seite 29). Die UW-Profile werden mit Trennwandkitt am Boden montiert und befestigt. Da dichte Anschlüsse für den Schallschutz von ausschlaggebender Bedeutung sind, muss auch die Fuge zwischen Beplankung und Boden geschlossen werden. Wer diese Details sorgfältig ausführt, erreicht eine durchgängige schalltechnische Entkopplung. Ist jedoch hochwertiger Schallschutz gefordert, wie bei einer Wohnungstrennwand, muss die Trockenbaukonstruktion in der Regel direkt auf dem Rohboden montiert werden (siehe Zeichnung 2 auf Seite 29).

 

Gleitender Deckenanschluss einer Leichtbauwand

Bei gleitenden Deckenanschlüssen lassen sich Schwachstellen durch sorgfältiges Arbeiten leicht vermeiden. Die wichtigste Regel lautet auch dort: Ein luftdicht ausgeführter Anschluss ist schalltechnisch optimal. Bei zweilagig beplankten Wandkonstruktionen muss der Handwerker daher besonders darauf achten, dass die Plattenlagen ausreichend hoch geführt werden. Mindestens 20 mm müssen beide Plattenlagen die Plattenstreifen im Anschlussbereich überdecken. Zwischen UW-Profil der Unterkonstruktion, Plattenstreifen und erster Plattenlage muss Trennwandkitt eingebaut werden, um die erforderliche Dichtigkeit des Anschlusses zu erreichen (siehe Zeichnung 3 auf Seite 29).

Eine Schallmessung aus der Praxis (siehe Diagramm „Messung der Anschlüsse“ von Ralf Berwein) hat gezeigt, dass allein durch ein nachträglich korrektes Abdichten der Deckenfuge der Schallschutz einer Trennwand zwischen zwei Klassenzimmern um 10 dB verbessert werden konnte – das bewertete Schalldämmmaß R´w, ist von 37 dB auf 47 dB erhöht worden und hat damit die Anforderungen für diesen Gebäudetyp eingehalten.

 

Wandanschluss an flankierende Flurwände

Auch die Schallübertragung im Bereich eines Wandanschlusses lässt sich wirkungsvoll mit einer Trennfuge verbessern.

Um die Schallschutz-Anforderungen umsetzen zu können, ist eine vernünftige Planung zwingende Voraussetzung. Bei mittleren Schallschutz-Anforderungen muss die Beplankung der flankierenden Wand durch eine Fuge akustisch wirksam getrennt werden. Wichtig ist dabei ebenfalls, die Anschlüsse dicht auszuführen.

 

Anschluss der Trockenbauwand an die Fassade

Eine gängige Anforderung aus der Praxis ist der schalltechnische anspruchsvolle Anschluss einer Trennwand an die Fassade. Der Handwerker ist gut beraten, geprüfte Konstruktionen einzusetzen. Diese setzen sich zusammen aus einer Wandverjüngung mit einer Dicke von 48 mm sowie der Grundwand. Das bewertete Schalldämmmaß des Gesamtsystems (Wandverjüngung und Trennwand) ist vom Hersteller klar definiert: Bei einer Grundwand mit Rw,R bis zu 50 dB wird die Leistung der Wand nicht gemindert, liegt die Grundwand zwischen 50 bis 60 dB muss für die Wandverjüngung 1 dB abgezogen werden. (Anmerkung: Die Werte sind gültig für eine Trennwandfläche, die größer als 10 m² ist und mit einer Wandverjüngung von 300 bis 625 mm, wie dies in der Zeichnung 4 auf Seite 29 dargestellt ist).

Einbauten, Durchdringungen und Kabeldurchführungen

Die Installationsdichte in Gebäuden führt zwangsläufig zu schalltechnischen Problemen. Um den Schallschutz möglichst in den Griff zu bekommen, muss der Trockenbauer alle Durchdringungen luftdicht anschließen. Gerade im Objektbau wie im Krankenhausbau ist es ratsam, Musterräume zu erstellen. Auf die-
se Weise können knifflige Einbausituationen detail-
genau festgelegt, mit einer schalltechnischen Messung überprüft und wenn nötig optimiert werden.

 

Beispiel: Wohnungstrennwand mit 60 dB

Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, dass auch im Sanierungsfall mit sorgfältiger Planung hohe Zielvorgaben im Schallschutz sicher erreicht werden können. Dabei war das Trockenbauunternehmen gefordert: Die zu erstellenden Wohnungstrennwände in einem Münchner Wohnblock sollten im eingebauten Zustand ein bewertetes Schalldämmmaß R’w von 60 dB und F90-Qualität erreichen. Basierend auf einer Systemkonstruktion mit schallentkoppelten Profilen und Knauf-Diamant-Platten ist zunächst eine solide Basis im Schallschutz geschaffen. Durch eine einseitig angeordnete Vorsatzschale entsteht zudem eine schalloptimierte Installationsebene. Die Vorsatzschale ist dabei gleitend an die mit Trockenbau ertüchtigte Holzbalkendecke angeschlossen. Die eigentliche Wohnungstrennwand hingegen ist in die Ebene der Deckenkonstruktion geführt und schließt dort, ebenfalls gleitend, an den Fehlboden an. Auch die Wohnungstrennwände im Dachgeschoss folgen diesem Konstruktionsprinzip, sind jedoch im Detail dem Konstruktionsaufbau des Daches angepasst. Ein Hinweis zum Schluss: Schallschutzanforderungen sind in der DIN 4109 (11/1989) – Schallschutz im Hochbau geregelt. Jedoch sollte jedem Handwerker bewusst sein, dass die gültige Norm im Wohnungsbau nicht die gängigen Ansprüche von Bewohnern an die gewünschte Ruhe widerspiegelt. Empfehlung: An die DEGA e.V. wenden.

 

Autor

Dipl.-Ing. (FH) Dipl. Kaufmann Sebastian Mittnacht ist für das Marktmanagement Trockenbau bei der Firma Knauf Gips KG in Iphofen zuständig.

Werden Ausführungsfehler nachgewiesen, steht auch der beauftragte Trockenbauer im Visier

Wie immer gilt: Ein luftdicht ausgeführter Anschluss ist schalltechnisch optimal

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