Neue Asbestpflichten

BG BAU aktualisiert Leitfaden

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat ihren Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ überarbeitet. Hintergrund ist die Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I 2025 Nr. 337 und in Kraft seit dem 20. Dezember 2025.

Titelbild des Leifadens „Asbest beim Bauen im Bestand“ der BG BAU
Bild: BlazeOrangeMarketing - stock.adobe.com; BG BAU

Titelbild des Leifadens „Asbest beim Bauen im Bestand“ der BG BAU
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Die Änderungen betreffen alle Bau- und Handwerksbetriebe, die Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen. Neu ist unter anderem eine Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich. Zudem wurden die Anzeige- und Nachweispflichten erweitert. So müssen Unternehmen bei der Anzeige von Tätigkeiten mit Asbest die beteiligten Beschäftigten namentlich benennen und entsprechende Nachweise zur Qualifikation und arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge vorlegen.

Der aktualisierte Leitfaden der BG BAU greift diese Änderungen auf und erläutert die geltenden rechtlichen Anforderungen praxisnah. Er unterstützt Unternehmen dabei, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren korrekt vorzubereiten und die neuen Pflichten im betrieblichen Alltag umzusetzen.

Der Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ steht unter www.bgbau.de/leitfaden-asbest zum Herunterladen bereit.

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