Mocopinus: Insolvenzverfahren eröffnet – Gespräche mit Investoren laufen

Das Amtsgericht Ulm hat zum 1. Februar 2026 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mocopinus GmbH & Co. KG eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet. Damit setzt das Unternehmen seinen Sanierungskurs unter der operativen Führung des bestehenden Managements fort.

Die Verfahrenseröffnung erfolgt nach zwei Monaten der vorläufigen Eigenverwaltung (mehr dazu siehe hier). Trotz der Unterbrechung wegen der Betriebsferien zum Jahreswechsel und eines herausfordernden Marktumfelds konnte der Geschäftsbetrieb in dieser Zeit stabilisiert werden. Produktion, Vertrieb und Logistik laufen an allen Standorten (Ulm, Karlsruhe, Ammelshain) uneingeschränkt weiter.

Sanierungsteam und Investorenprozess

Die Eigenverwaltung ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren, mit dem Ziel, das Unternehmen zu erhalten. Die Geschäftsführung bleibt dabei unter der rechtlichen Aufsicht des Sachwalters im Amt. Die Geschäftsführung von Mocopinus wird weiterhin durch Rechtsanwalt Stephan Strumpf (Kanzlei Finkenhof) als Generalhandlungsbevollmächtigtem unterstützt. Gerichtlich bestellter Sachwalter ist Rechtsanwalt Georg Jakob Stemshorn (Pluta Rechtsanwalts GmbH), der das Verfahren bereits im vorläufigen Stadium überwacht hat.

Der Investorenprozess für Mocopinus hat bereits Fahrt aufgenommen: Derzeit laufen Gespräche mit Interessenten über eine nachhaltige Lösung für das Industriehobelwerk Mocopinus. Das Unternehmen stellt unter anderem Holzprodukte für Fassaden, Terrassen und den Innenausbau her und hat derzeit rund 270 Beschäftigte. Mehr über das Unternehmen erfahren Sie hier.

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