Absturzgefahren bei Dacharbeiten erkennen und vermeiden
18.09.2026Dacharbeiten gehören zu den besonders gefährlichen Tätigkeiten in der Bauwirtschaft. Abstürze von Dachflächen und Durchstürze durch nicht tragfähige Bauteile können schwere bis tödliche Folgen haben. Anlässlich der Aktionswoche „Dacharbeiten“ der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) vom 21. bis 25. September 2026 macht die BG BAU auf die Absturzgefahren bei Dacharbeiten aufmerksam und nennt neun Regeln, die dabei helfen sollen, Dacharbeiten sicher auszuführen.
Wie groß die Absturzgefahr ist, zeigen die aktuellen Unfallzahlen der BG BAU: Im Jahr 2025 waren 41 Prozent der tödlichen Arbeitsunfälle im Zuständigkeitsbereich der BG BAU Absturzunfälle. Dacharbeiten waren mit 24 Prozent der häufigste Unfallauslöser bei tödlichen Arbeitsunfällen.
Bei Photovoltaikarbeiten auf dem Dach sollte die Absturzsicherung von Anfang an mit eingeplant werden
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Mit dem Ausbau der Photovoltaik gewinnt sicheres Arbeiten auf Dächern zusätzlich an Bedeutung. Dabei geht es nicht nur um die erstmalige Montage der Anlagen. Photovoltaikanlagen werden kontrolliert, gewartet und bei Bedarf repariert oder gereinigt. Dachflächen müssen deshalb über viele Jahre hinweg für Kontroll-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten immer wieder betreten werden, über die gesamte Nutzungsdauer einer Solaranlage hinweg. Daher sollten Ab- und Durchsturzsicherungen von Anfang an bei der Planung von PV-Anlagen berücksichtigt werden, empfiehlt die BG BAU. Dazu gehören sichere Zugänge und Verkehrswege ebenso wie geeignete Einrichtungen zum Schutz vor Absturz und Durchsturz. Wer eine Photovoltaikanlage plant oder errichtet, sollte frühzeitig berücksichtigen, wie spätere Wartungs- und Reinigungsarbeiten sicher ausgeführt werden können.
Absturzgefahr besteht nicht nur an der Dachkante
Bei Arbeiten auf Dächern besteht nicht nur an den Dachkanten ein Absturzrisiko. Eine besondere Gefahr geht von nicht durchtrittsicheren Dachflächen und Bauteilen aus. Dazu zählen beispielsweise Lichtkuppeln und Lichtbänder. Beschäftigte können durch solche Bauteile durchbrechen und in die Tiefe stürzen.
Vor Beginn der Arbeiten kommt es deshalb darauf an, die Dachfläche genau in den Blick zu nehmen: Welche Bereiche können sicher betreten werden? Wo befinden sich Öffnungen und nicht durchbruchsichere Bauteile? An welchen Stellen sind Schutzmaßnahmen erforderlich? Sichere Verkehrswege sollten vor Arbeitsbeginn festgelegt und anschließend genutzt werden.
Auch bei kurzen Tätigkeiten gelten diese Anforderungen. Das betrifft beispielsweise die Kontrolle einzelner PV-Module, kleinere Reparaturen oder die Reinigung einer Anlage. Wo sich Arbeiten sicher vom Boden oder von einem anderen geschützten Arbeitsplatz aus erledigen lassen, sollte das Betreten des Daches vermieden werden. Für bestimmte Inspektionen und Reinigungsarbeiten können technische Hilfsmittel eingesetzt werden, zum Beispiel Drohnen.
Für sicheres Arbeiten auf Dächern hat die BG BAU neun lebenswichtige Regeln formuliert:
- Absturzkanten müssen wirksam gesichert sein.
- Öffnungen und nicht durchbruchsichere Bauteile müssen gegen Absturz und Durchsturz gesichert sein.
- Für den Zugang und die Arbeiten sind sichere Verkehrswege zu nutzen.
- Gerüste dürfen nur genutzt werden, wenn sie sicher und für die Nutzung freigegeben sind.
- Maschinen und Geräte müssen für die jeweilige Tätigkeit geeignet und mängelfrei sein sowie bestimmungsgemäß verwendet werden.
- Dächer und Bauteile dürfen nur betreten werden, wenn sie durchtrittsicher sind oder geeignete Schutzmaßnahmen getroffen wurden.
- Leitern sind nur einzusetzen, wenn sicherere Arbeitsmittel nicht verwendet werden können. Sie müssen gegen Umkippen und Wegrutschen gesichert sein.
- Die für die jeweilige Tätigkeit erforderliche persönliche Schutzausrüstung ist zu benutzen.
- Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen einzuhalten.
Diese Regeln machen deutlich: Sicheres Arbeiten auf dem Dach beginnt bereits vor dem ersten Schritt auf die Dachfläche. Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung, wirksame Schutzmaßnahmen und eine gute Unterweisung schaffen die Grundlage dafür, dass Beschäftigte ihre Arbeit sicher ausführen können.
Dabei haben technische und organisatorische Schutzmaßnahmen Vorrang. Absturzkanten können beispielsweise durch Seitenschutz gesichert werden. Arbeits- und Schutzgerüste oder Randsicherungen und Schutznetze bieten kollektiven Schutz. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz kommt zum Einsatz, wenn sich die Gefährdung durch vorrangige Maßnahmen nicht ausreichend vermeiden lässt.
Weitere Informationen:
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