Neue europäische Norm zur Tageslichtversorgung

Die europaweit eingeführte DIN EN 17037 soll die ausreichende Versorgung mit Tageslicht in Gebäuden sicherstellen. Dabei geht sie über die bestehenden Anforderungen der Landesbauordnungen hinaus. Handwerker und Bauherren können sich den Richtwerten der Norm mit einer einfachen Faustformel nähern.

Im März 2019 trat die europaweit gültige DIN EN 17037 in Kraft. Sie liefert neben Empfehlungen zur Aussicht, Besonnung und der Vermeidung von Blendung aktualisierte und erweiterte Richtwerte zur Tageslichtversorgung von Innenräumen. Anders als die Landesbauordnungen (LBO) basieren diese Richtwerte nicht auf dem Verhältnis von Fenstergröße zur Raumgröße, sondern auf der tatsächlichen Belichtung des Raums. Die einzelnen Aspekte können mithilfe der Norm in die Bewertungskategorien „gering“, „mittel“ und „hoch“ eingeordnet werden. Für eine ausreichende Tageslichtversorgung für vertikale und geneigte Fenster führt die Norm zwei Kriterien auf.

Diese Vorgaben beziehen sich jeweils auf eine Fläche im Raum (Bezugsebene) in Höhe von 85 cm mit jeweils 50 cm Abstand zu den Wänden:

Auf 50 Prozent der Fläche sollen mindestens 300 Lux (Beleuchtungsstärke in Lumen pro m²) während 50 Prozent der Tageslichtstunden erreicht werden.

Auf 95 Prozent der Fläche sollen mindestens 100 Lux während 50 Prozent der Tageslichtstunden erreicht werden.

Für horizontale Oberlichter gilt:

Auf 95 Prozent der Fläche sollen mindestens 300 Lux während 50 Prozent der Tageslichtstunden erreicht werden.

Damit ist jeweils nur die Empfehlungsstufe „gering“ erreicht. Die Überprüfungen können entweder mithilfe einer Ganzjahressimulation für die Erreichung der empfohlenen Beleuchtungsstärken erfolgen oder mittels eines vereinfachten Verfahrens mit dem etablierten Tageslichtquotienten stattfinden. „Das neue Verfahren zur Überprüfung der Tageslichtversorgung ist im Vergleich zu der einfachen Angabe einer Mindest-Fenstergröße aufwendiger. Dafür ist es ergebnisorientiert und zuverlässiger, um den Nutzern eines Gebäudes eine ausreichende Menge an Tageslicht zur Verfügung zu stellen“, erklärt Katrin Winkler, Expertin für Architektur und Tageslicht bei Velux Deutschland, „da die Berechnung relativ komplex und für unsere Partner im Handwerk sehr aufwendig wäre, wollen wir hier eine Hilfestellung bieten.“ Eine Faustformel kann bei der Annäherung an die ausreichende Fensterfläche helfen.

Faustformel: 20 bis 25 Prozent Fensterfläche

Für diese Faustformel führte Velux einige Berechnungen mit verschiedenen Muster-Räumen durch. Aus den jeweils benötigten Glasflächen ließ sich folgende Ableitung erschließen: In den meisten Fällen führt eine Fensterfläche von 20 bis 25 Prozent der Grundfläche des Raums zur Erfüllung der Tageslicht-Norm. Im Vergleich zu den LBO führt die neue Norm also in vielen Situationen zu einer Verdopplung der Fensterfläche. Wer eine verlässliche Erfüllung der Norm garantieren will, muss noch eine Validierung, etwa mit einer geeigneten Software, durchführen. Mit Hilfe des von Velux zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellten „Daylight Visualizers“ lässt sich beispielsweise die ausreichende Tageslichtversorgung über die Ermittlung des Tageslichtquotienten prüfen.

Aussicht, Sonne und Blendung

Neben der Helligkeit in Innenräumen geht die DIN EN 17037 auch auf die Themen Aussicht, Besonnung und Blendung ein. Für die „Sichtverbindung nach außen“ liefert die Norm Qualitätsanforderungen, ob man den Boden, die Landschaft und/oder Himmel beim Blick nach draußen aus verschiedenen Positionen im Raum sieht. Die tatsächliche Versorgung eines Raums mit direktem Sonnenlicht wird außerdem durch die Dauer der Sonneneinstrahlung bewertet. Für den Bedarf gegen Blendung legt die Norm Richtwerte auf Basis der Wahrscheinlichkeit, vom Tageslicht geblendet zu werden, fest: So sollen Nutzer maximal fünf Prozent der Nutzungszeit der Wahrscheinlichkeit ausgesetzt sein, durch Blendung gestört zu werden. Werden diese überschritten, sollte der passende Blend- und Sonnenschutz eingeplant werden.

Kein Muss, sondern nur eine Orientierung

Die europaweite Tageslicht-Norm hat einen Richtwert-Charakter und spricht Empfehlungen aus. „Die neue Norm bildet den aktuellen Stand der Technik ab und gibt eine hilfreiche Orientierung zur Einschätzung von ausreichender Tageslichtversorgung. Im europäischen Vergleich waren die Vorgaben in Deutschland bislang nur im Mittelfeld anzuordnen“, so Katrin Winkler von Velux. Zum Hintergrund: Die deutschen Landesbauordnungen verlangen (je nach Bundesland), dass in einem Raum die Flächen der Fensterausschnitte nur mindestens 10-12,5 Prozent der Netto-Grundfläche entsprechen müssen.

Autor

Maik Seete ist Referent für Presse und Öffentlichkeitsarbeit bei der Velux Deutschland GmbH in Hamburg.

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