Liebe Leserinnen, liebe Leser,

für HBCD-haltige Dämmmaterialien, also Styropor (EPS) und XPS wurde die Einstufung als „gefährliche Stoffe“ zurückgenommen. Sie können nun wieder in ganz normalen Abfallverbrennungsanlagen verbrannt werden (siehe auch Meldung Seite 8). So weit so gut, was die Entsorgungssicherheit betrifft, oder vielleicht doch eher: so weit, so schlecht?

Wir erinnern uns: Am 1. September 2016 trat eine Verordnung in Kraft, um Abfälle, die persistente (also sich im Körper anreichernde) organische Schadstoffe („POPs“) enthalten, so zu verwerten oder zu beseitigen, dass die darin enthaltenen Schadstoffe zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden. Das Flammschutzmittel Hexabrom­cyc­lododecan (HBCD) ist so ein Stoff. Verschiedene Dämmstoffe, wie zum Beispiel Styropor, waren also in die Verordnung eingeschlossen. Allerdings nur, wenn ein gewisser Grenzwert überschritten wurde. Dieser liegt bei 1000 ppm (0,1 Prozent). Der Anteil ist sowohl bei EPS- (0,7 Prozent) als auch bei XPS-Dämmstoffen (1,5 Prozent), die bis 2014 hergestellt wurden, höher. Gefährlich ist der Stoff, weil HBCD, wenn es ins Grundwasser gelangt und damit in den Nahrungskreislauf, die Gesundheit schädigen kann. HBCD reichert sich im Körper an und wird nicht abgebaut. Seit 2014 ist der Stoff weltweit verboten.

Als die Verordnung in Kraft trat, durften nur noch zertifizierte Müllverbrennungsanlagen mit speziellen Filteranlagen diesen – nun als gefährlich eingestuften Stoff – nur in bestimmten Mengen verbrennen. Den Entsorgungsstau haben Sie als Handwerker erlebt: Dämmstoffe stapelten sich auf den Firmenplätzen, und die Entsorgung wurde teuer. Kein schöner Anblick, fast ein Mahnmal für den jahrzehntelang sorglosen Umgang mit einem brennbaren Erdölprodukt, das schwer entflammbar gemacht werden musste.

Aber warum konnte der Bundesrat nun die Verordnung zurücknehmen? Der Fachgebietsleiter für Abfallwirtschaft beim Umweltbundesamt (UBA), Joachim Wuttke, erklärt es uns so: „Einige Bundesländer haben vor einem Jahr das Problem falsch eingeschätzt. Wir haben schon vor dem Erlass 2016 darauf hingewiesen, dass HBCD-haltiges Styropor chemikalienrechtlich kein gefährlicher Stoff ist und nicht als Sondermüll eingestuft werden soll.“ Die Deklarierung „gefährlich“ habe es notwendig gemacht, diesen Abfall Verbrennungsanlagen zuzuführen, die über eine entsprechende Genehmigung verfügen. HBCD-haltiges Styropor werde aber auch in Hausmüllverbrennungsanlagen zerstört, so Wuttke.

Die Verordnung vom September 2016 war ein Schnellschuss und hat Sie als Handwerker verunsichert – und sie hatte Kosten zur Folge, übrigens bis heute, denn die Entsorgung ist teurer geworden. Ich möchte aber auch das Positive herausstellen: Die Diskussion hat im besten Fall erreicht, dass sowohl in der Auswahl, als auch im Umgang mit Dämmstoffen (Verschnittreduzierung, Sanierung statt komplettem Rückbau, Dämmstoffdickenreduzierung) ein besserer Umgang gefunden wird. Und eines hat die Diskussion auch gezeigt: Diese Dämmstoffe sind quasi nicht recyclebar (erste Pilotanlagen entstehen erst), sonst hätte es so einen „Entsorgungsstau“ nicht gegeben. Das wurde den Verbrauchern und Ihnen als Handwerker aber jahrelang „verkauft“, um sie umweltfreundlicher darzustellen als sie letztlich sind. Ich freue mich, wenn aus diesen Dämmstoff-Wirrungen jeder seine ganz eigenen Schlüsse zieht.

Ihnen einen schönen Sommer und frohes Schaffen auf den Baustellen im Land!

Ziehen Sie aus diesen Dämmstoff-Wirrungen Ihre eigenen Schlüsse

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