Tarifeinigung im Dachdeckerhandwerk: Löhne steigen stufenweise

Nach langwierigen und kontroversen Verhandlungen haben sich die Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks auf einen Tarifkompromiss verständigt. Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) vereinbarten, dass die Löhne und Gehälter für die rund 100 000 Beschäftigten zum 1.11.2022 um 5 Prozent und zum 1.10.2023 um weitere 3 Prozent angehoben werden. Die Gesamtlaufzeit der neuen Tarifverträge beträgt 27 Monate. Zusätzlich erhalten die Beschäftigten einen Ausgleich für die gestiegenen Lebenshaltungskosten in Form einer steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsprämie in Höhe von 950 Euro. Zahlbar ist die Prämie von den Dachdeckerbetrieben in zwei gleichen Raten im Frühjahr 2023 und 2024.

Die Lohnerhöhungen gelten nur für tarifgebundene Dachdeckerbetriebe, das heißt für alle Innungsmitglieder und deren gewerkschaftlich organisierte Mitarbeiter/innen. Außerdem gelten sie für diejenigen Betriebe, die im Arbeitsvertrag den Geltungsbereich des Tarifvertrags vereinbart haben. 

Vergütung für Auszubildende steigt

Die Auszubildenden im Dachdeckerhandwerk können sich ebenfalls über mehr Gehalt freuen: Die Ausbildungsvergütung wird für jedes Ausbildungsjahr in zwei Schritten angehoben. So erhalten Auszubildende im 3. Lehrjahr künftig 1260 Euro, ab Oktober 2023 sind es dann 1320 Euro (+ 60 €). Gewerbliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten zudem zwei Urlaubstage mehr als bisher. Der Arbeitnehmeranteil an der Winterbeschäftigungsumlage wird künftig ausschließlich durch einen Abzug von 0,8 Prozent des Bruttomonatslohns erbracht.

Erweiterte Erstattung des Monatsgehalts

Ausbildungsbetriebe werden durch eine erweiterte Erstattung einer Monatsvergütung für Auszubildende im 3. Ausbildungsjahr gestärkt. Bisher wurden sieben Monate im 1. Ausbildungsjahr, fünf im 2. Lehrjahr und einer im 3. Jahr erstattet. Nun gilt eine 7-5-2 Regelung, das bedeutet, eine weitere Monatsvergütung im dritten Ausbildungsjahr wird erstattet. Im Gegenzug übernimmt der Arbeitgeber anfallende Fahrt- und gegebenenfalls Übernachtungs-/Verpflegungskosten für die Gesellenprüfung.

„In diesen, für beide Seiten unsicheren Zeiten, war es ein hartes Stück Arbeit, einen Tarifkompromiss zu erzielen“, erläutert Carsten Burckhardt, Verhandlungsführer für die IG BAU, „am Ende ist es aber ein starkes Signal für das Handwerk, das zeigt, dass Tarifpartnerschaft im Sinne der Beschäftigten und der Betriebe gerade im Handwerk funktionieren kann.“

Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im Überblick

Anhebung der Löhne und Gehälter um

5,0 % ab dem 01.11.2022

3,0 % zum 01.10.2023

Gesamtlaufzeit bis zum 30.09.2024

Prämienzahlung in zwei Tranchen

Steuer- und sozialversicherungsfreie „Inflationsprämie“, geltend für alle gewerblichen und kaufmännisch-technischen Arbeitnehmer (außer Mini-Jobber), Teilzeitbeschäftigte erhalten eine anteilige Zahlung; Azubis erhalten 35 %.

475 Euro mit der Lohnabrechnung für Februar 2023

475 Euro mit der Lohnabrechnung für Februar 2024

Mehr Geld für Azubis

1. Ausbildungsjahr

ab 1.10.2022: 820 Euro

ab 1.10.2023: 860 Euro

2. Ausbildungsjahr

ab 1.10.2022:    990 Euro

ab 1.10.2023: 1.040 Euro

3. Ausbildungsjahr 

ab 1.10.2022: 1.260 Euro 

ab 1.10.2023: 1.320 Euro 

Finanzierung Winterbeschäftigungsumlage

Zwei Urlaubstage mehr im Jahr für alle, die bisher Urlaub eingebracht haben, da der Arbeitnehmeranteil an der Finanzierung der Winterbeschäftigungsumlage künftig ausschließlich durch Abzug vom Lohn in Höhe von 0,8 % erfolgt.

Die Winterbeschäftigungsumlage ist ein monatlich zu leistender Beitrag von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Er dient dazu, ergänzende Leistungen des Saison-Kurzarbeitergeldes (früher: Schlechtwettergeld) zu finanzieren.

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