Liebe Leserinnen, liebe Leser,

es war bis zu 39 °C heiß, wochenlang fiel kein Regen, die Sonne brannte vom Himmel: Der Sommer im vergangenen Jahr war extrem heiß. Trockenes Wetter ist für Dachdecker und Zimmerer immerhin besser als Regen, Schnee oder Kälte, könnte man meinen. Aber Konzentration, Leistungsfähigkeit und auch die Haut leiden unter zu viel Sonne und UV-Strahlung.

Einführung einer UV-Pflichtvorsorge geplant

Dachdecker und Zimmerer gehören laut einer Messreihe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu den Berufen, die besonders stark von UV-Strahlung betroffen sind. Der Ausschuss für Arbeitsmedizin hatte im Mai 2018 die Einführung einer Pflichtvorsorge für Beschäftigte beschlossen, die regelmäßig bei der Arbeit im Freien einer hohen Dosis UV-Strahlung ausgesetzt sind. Der Beschluss lag dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Entscheidung vor.

"Stillstand auf deutschen Baustellen" durch Pflichtvorsorge?

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) sprach sich jedoch vehement gegen eine solche Pflichtvorsorge aus. „Die Konsequenz wäre ein Stillstand auf deutschen Baustellen gewesen“, schreibt der ZDB in seinem Magazin „Direkt“ (Ausgabe 2/2019, Seite 8 ). Solange die Pflichtvorsorge nicht stattgefunden habe, dürfe der Beschäftigte seine Arbeit nicht aufnehmen, so der ZDB. Dabei handelt es sich bei der geforderten Pflichtvorsorge nicht um eine Untersuchung, sondern nur um ein Gespräch mit dem Arbeitsmediziner über den Schutz vor UV-Strahlung.

DGB: Pflichtvorsorge mit anderen Terminen zusammenlegen

Ein Beschäftigungsverbot bei fehlender Pflichtvorsorge, wie es der ZDB befürchtet, hält Annika Wörsdörfer vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) für ein eher theoretisches Problem. Sie ist Referentin für nationalen Arbeitsschutz beim DGB. „Eine UV-Pflichtvorsorge kann mit bereits bestehenden Vorsorgeterminen (Asbest, Lärm) zusammengelegt werden und schafft in den meisten Fällen keine zusätzlichen Termine beim Arbeitsmediziner“, sagt Wörsdörfer.

Als Alternative zur Pflichtvorsorge brachte der ZDB mit der IG Bau und der BG Bau eine Sozialpartnervereinbarung auf den Weg. Sie beinhaltet eine Angebotsvorsorge: Arbeitgeber sollen ihre Mitarbeiter jetzt einmal jährlich darauf hinweisen, dass sie bei Bedarf mit dem Arbeitsmediziner über die Belastung durch UV-Strahlen sprechen können.

Die Pflichtvorsorge hätte Arbeitgeber erreicht, die am Sonnenschutz sparen

Damit hat sich das Thema UV-Pflichtvorsorge erledigt. Annika Wörsdörfer vom DGB findet das schade und meint: „Ein Pflichtvorsorgeanlass hätte geholfen, auch weniger motivierte Arbeitgeber für die Einführung technischer oder organisatorischer Schutzmaßnahmen zu begeistern.“ Soll heißen: Die Pflichtvorsorge hätte Arbeitgeber getroffen, die am Sonnenschutz für ihre Mitarbeiter sparen. Denn es ist unwahrscheinlich, dass solche Arbeitgeber ihre Mitarbeiter auf eine Vorsorge freiwillig hinweisen. Mit einer Angebotsvorsorge würden meist nur die Arbeitnehmer erreicht, die ohnehin für das Thema UV-Schutz sensibilisiert seien, meint Wörsdörfer.

Es gibt viele Möglichkeiten für Handwerker, sich auf der Baustelle vor UV-Strahlung zu schützen. Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen einige Produkte für den Sonnenschutz, die auch von der BG Bau gefördert werden.

Kommen Sie gut durch die heißen Tage!

Es gibt viele Möglichkeiten, sich vor zu viel UV-Strahlung im Sommer auf der Baustelle zu schützen!

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