Urteil des OLG Koblenz: PV-Arbeiten nur durch Fachbetriebe

Gerichtsurteil stärkt Rolle des Dachdecker- und Elektrotechnikerhandwerks bei der Montage und Wartung von PV-Anlagen

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem Urteil vom 2. Juni 2026 entschieden, dass die Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen grundsätzlich Tätigkeiten zulassungspflichtiger Gewerke sind und eine Eintragung in die Handwerksrolle erfordern. Damit wird die Rolle des Dachdecker- und Elektrotechnikerhandwerks bei der Montage und Wartung von PV-Anlagen gestärkt.

Das aktuelle Urteil des OLG Koblenz stärkt die Rolle von Dachdecker- und Elektrotechnikerbetrieben bei der Planung und Montage von PV-Anlagen
Foto: Pexels / Markus Spiske

Das aktuelle Urteil des OLG Koblenz stärkt die Rolle von Dachdecker- und Elektrotechnikerbetrieben bei der Planung und Montage von PV-Anlagen
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Grundlage des Verfahrens war eine Klage gegen ein Unternehmen, das Photovoltaikanlagen als Komplettleistung aus einer Hand anbot, ohne in die Handwerksrolle für das Dachdecker- oder Elektrotechnikerhandwerk eingetragen zu sein. Das OLG Koblenz stellte in seinem Urteil klar, dass die Montage von PV-Anlagen auf Dächern wesentliche Tätigkeiten des Dachdeckerhandwerks umfasst, während die elektrischen Arbeiten dem Elektrotechnikerhandwerk zuzurechnen sind. Das Gerichtsurteil wurde am 2. Juni 2026 verkündet (Aktenzeichen 9 U 1015/25).

Mit seiner Entscheidung bestätige das OLG Koblenz die fachliche Verantwortung des Dachdeckerhandwerks bei der Planung und Montage von Photovoltaikanlagen auf Dächern, so Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH). „Gleichzeitig wird deutlich, dass die Installation von PV-Anlagen grundsätzlich keine handwerksfreie Tätigkeit darstellt, sondern die erforderliche Qualifikation und Zulassung voraussetzt“, so Marx weiter.

Bedeutung des Urteils für die Branche

Das Urteil stärke die Position qualifizierter Handwerksbetriebe bei der Planung und Montage von PV-Anlagen, so der ZVDH. Zudem liefere die Entscheidung eine Orientierung für Handwerkskammern, Innungen und Betriebe bei der Beurteilung der handwerksrechtlichen Einordnung von PV-Arbeiten. „Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, handelt es sich um eine wegweisende obergerichtliche Entscheidung, die die Auffassung des Dachdeckerhandwerks zur handwerksrechtlichen Einordnung von Photovoltaikarbeiten in wesentlichen Punkten bestätigt“, sagt Ullrich Marx.

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