„Handwerker sollten sich für Nagelgeräte mit Einzelauslösung entscheiden.“

Fördermöglichkeiten für Druckluft- und Akku-Nagler

Die BG BAU fördert Nagelgeräte, die ein sicheres Arbeiten nach aktuellem Stand der Technik ermöglichen. Welche Arten von Nagelgeräten gefördert werden und welche Ziele die BG BAU mit der Förderung verfolgt, erfahren Sie im Interview mit Prof. Dipl.-Ing. Frank Werner, stellv. Hauptabteilungsleiter Prävention der BG BAU.

dach+holzbau: Herr Prof. Werner, welche Typen von Nagelgeräten fördert die BG BAU?

Prof. Dipl.-Ing Frank Werner: „Mit ihren Arbeitsschutzprämien honoriert die BG BAU Investitionen in ausgewählte unfallverhütende Produkte und gesundheitserhaltende Maßnahmen durch finanzielle Anreize. Eintreibgeräte (Nagler), die nach aktuellem Stand der Technik ein sicheres Arbeiten ermöglichen und zu einem sicheren Arbeiten motivieren, werden von der BG BAU gefördert.

Gefördert werden druckluft- und akkubetriebene Eintreibgeräte mit Einzelauslösung mit Sicherungsfolge sowie mit Einzelauslösung mit Auslösesicherung. Die genauen Anforderungen können dem Arbeitsschutzprämienkatalog auf www.bgbau.de/praemien in der Kategorie „Sichere Handmaschinen“ entnommen werden.“

Wie unterscheiden sich die verschiedenen Nagelgeräte hinsichtlich der Antriebssysteme?

Werner: „Eintreibgeräte selektieren sich in drei Antriebsmechanismen: in den pneumatischen Antrieb (Druckluft), den elektrischen Antrieb und den gasexplosiven Antrieb. Die pneumatischen und die elektrischen Antriebe werden von den Herstellern mit unterschiedlichen Auslösesicherungen angeboten, die Geräte sind baugleich. Käufer dieser Geräte haben somit die Auswahl zwischen baugleichen Geräten unterschiedlicher Auslösesicherungen (Kontakt- oder Einzelauslösung) und dadurch auch unterschiedlicher Sicherheitsgrade. Gasexplosive Eintreibgeräte werden am Markt hingegen nur mit der sichersten Auslösesicherung angeboten, der Einzelauslösung mit Sicherungsfolge.“

Welches Ziel verfolgt die BG BAU mit der Förderung von Eintreibgeräten?

Werner: „Wer sich für ein Nagelgerät mit pneumatischem oder einem elektrischen Antrieb entscheidet, soll durch die Förderung der Arbeitsschutzprämien motiviert werden, sich angesichts dieser Auswahl beim Kauf für eine Einzelauslösung zu entscheiden.“

Herr Prof. Werner, danke für das Gespräch!

 

Informationen zur Auswahl und der Antragstellung von Arbeitsschutzprämien der BG BAU finden Sie hier: www.bgbau.de/praemien

Anforderungen und Hinweise zu förderwürdigen Eintreibgeräten können hier heruntergeladen werden: https://www.bgbau.de/eintreibgeraet-einzelausloesung

 

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