Sicheres Arbeiten mit Eintreibgeräten

Klammer- und Nagelgeräte werden oft mit gedrücktem Auslöser gehalten. Dann reicht es aus, wenn der Auslösebügel des Geräts unbeabsichtigt den Oberschenkel streift, wodurch der Eintreibvorgang ­ausgelöst wird. Das kann schwere Verletzungen nach sich ziehen und bis zur Berufsunfähigkeit führen.

Gut 20 Prozent der gemeldeten Unfälle bei Zimmerern und Dachdeckern sind auf das unbeabsichtigte Auslösen von Klammer- und Nagelgeräten, sogenannte Eintreibgeräte, zurückzuführen. Im Berichtsjahr 2024 registrierte die BG Bau 593 meldepflichtige Unfälle mit ­Eintreibgeräten. 2019 waren es noch 1216 Unfälle, der letzte tödliche Arbeitsunfall mit einem Eintreibgerät wurde 2014 dokumentiert. Neben einer höheren Sensibilisierung bei den Anwendern für die Gefahren haben die aktiv kommunizierte Förderung der BG Bau bei der Anschaffung von Eintreibgeräten mit Einzelauslösung und die seit 2019 gültige DIN EN ISO 11148-13 die Unfallzahlen stark reduziert.

Neue Norm erhöht Sicherheit bei Eintreibgeräten

Mit Klammergeräten werden Platten im Holzrahmenbau schnell und wirtschaftlich befestigt
Foto: BeA Group

Mit Klammergeräten werden Platten im Holzrahmenbau schnell und wirtschaftlich befestigt
Foto: BeA Group
Die neue Norm ersetzt die EN 792 – Teil 13 2019 und hat die Sicherheit der Eintreibwerkzeuge durch die Gestaltung des Sicherheitsbügels konstruktiv verbessert. Demnach muss der Sicherheitsbügel mindestens 5 mm einfedern, bevor ein Schuss ausgelöst wird. Vor dem Aktivieren der Auslösesicherung darf kein Auslösevorgang erfolgen. Mit Beginn der Gültigkeit der neuen Norm wurden bei den Herstellern von Eintreibgeräten viele Geräte entsprechend geändert oder aus dem Programm genommen. Selbst die nach der seit 2019 geltenden Norm konstruierten und verkauften Geräte durften nach den Anforderungen der BG Bau nicht verwendet werden, „wenn das Wechseln von einer Eintreibstelle zur ­anderen über Gerüste, Treppen, Leitern oder ähnliche Konstruktionen wie ­Dachlattungen erfolgt“. An diesen Geräten muss deswegen eine Verbotskennzeichnung angebracht werden.

Patentierte Auslösesperre

„BeA Safety System“: Bleibt der Coilnagler bei gedrücktem Abzug ohne Kontakt (Bild 2), wird nach zwei bis drei Sekunden die Auslösesperre aktiviert
Foto: BeA Group

„BeA Safety System“: Bleibt der Coilnagler bei gedrücktem Abzug ohne Kontakt (Bild 2), wird nach zwei bis drei Sekunden die Auslösesperre aktiviert
Foto: BeA Group
Einen Schritt weiter ist ein Unternehmen gegangen, dass die in der DIN EN ISO 11148-13 genannte Empfehlung technisch umgesetzt hat. Die neuen BeA-Coilnagler „DC 502“ für Nägel bis 50 mm und „DC 652“ für Nägel bis 65 mm sind weltweit die ersten Geräte, die wahlweise mit der patentierten Auslösesperre „BeA Safety System“ angeboten werden. Bleiben diese Coilnagler bei gedrücktem Abzug ohne Kontakt, wird nach zwei bis drei Sekunden die Auslösesperre aktiviert. Für die neuen BeA-Coilnagler gelten die Beschränkungen der BG Bau nicht. Damit ist ein sicheres, schnelles und wirtschaftliches Befestigen möglich, dass sowohl im Holzrahmenbau als auch beim Dachbau immer mehr im Fokus steht. Was in der industriellen Fertigung im Holzrahmenbau meist schon gängig ist, setzt sich in Handwerksbetrieben immer mehr durch: Fachgerecht ausgeführt, entsprechen die Befestigungen mit Naglern den Anforderungen der Fachregel des Zimmererhandwerks „Außenwandbekleidungen aus Holz“, den „Hinweisen Holz und Holzwerkstoffe“ des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und dem Eurocode 5.

Schnelle und wirtschaftliche Befestigungsart

Die Befestigung mit einem Nagel- oder Klammergerät wird im Bruchteil einer Sekunde gesetzt und ist somit weitaus schneller als der Einschraubvorgang mit einem Schrauber. Nicht nur der eigentliche Befestigungsvorgang ist deutlich schneller, sondern auch die Zuführung, da die Nägel und Klammern in diesen Systemen magaziniert und nicht zusätzlich mitgeführt werden.

Bei Eintreibgeräten mit Gaskartusche und Akku sollte man bei Störungen erst Akku und Gaskartusche entfernen und dann das Magazin entleeren
Foto: BeA Group

Bei Eintreibgeräten mit Gaskartusche und Akku sollte man bei Störungen erst Akku und Gaskartusche entfernen und dann das Magazin entleeren
Foto: BeA Group
Ein Beispiel hierfür ist die Befestigung von Dachlatten. Je nach Windzonenklasse und Gebäudehöhe ist meist nur ein Befestigungsmittel je Auflager erforderlich. Ein Ringnut-Nagel hat dabei genügend Haltekraft, um diese Aufgabe regelkonform und sicher zu erfüllen. Bei der hohen Zahl an Befestigungspunkten bei einer Dacheinlattung bietet die Montage mit magazinierten Nägeln einen deutlichen Zeit- und Komfortvorteil. Die „Hinweise Holz und Holzwerkstoffe“ des ZVDH geben dazu detaillierte Informationen über die zu verwendenden Nägel. Schrauben finden dabei sogar kaum noch Erwähnung.

Klammergeräte eignen sich zum Beispiel für das Befestigen von Dämmplatten
Foto: BeA Group

Klammergeräte eignen sich zum Beispiel für das Befestigen von Dämmplatten
Foto: BeA Group
Ein Nagel hat einen deutlich geringeren Durchmesser, somit sind die benötigten Randabstände deutlich geringer. Dieser Vorteil wird auch bei der Befestigung von Außenwandbekleidungen deutlich. Die Fachregeln des Zimmererhandwerks geben zwar auch Schrauben zur Auswahl an, zeigen aber sehr deutlich den Vorteil von Nägeln mit Blick auf einzuhaltende Randabstände. Vor allem bei verdeckten Befestigungen, beispielsweise von Stülpschalungen, bieten Nägel einen entscheidenden Vorteil. Durch den meist geringeren Durchmesser gegenüber Schrauben können diese näher zum Rand eingebracht werden, sodass die benötigte Überlappung zum Verdecken kleiner ausfällt.

Die Vorteile der Befestigung mit Klammer- und Nagelgeräten sind evident, weshalb sich für den Nutzer nicht mehr die Frage stellt, ob es Alternativen gibt, sondern wie die Geräte sicher anzuwenden sind.

Autor

Volker Simon ist Geschäftsführer der PR- und Kommunika­tionsagentur nota bene communications GmbH in Überlingen und unterstützt die BeA Group in der Presse­arbeit.

Empfehlungen zur Unfallvermeidung mit Eintreibgeräten

Allgemein

Nur für das Gerät vorgeschriebene Befestigungsmittel verwenden.
Auf einwandfreie Funktion der Auslösesicherung achten.
Geräte sicher ablegen und nie über das Griffstück aufhängen.
Beim Beladen des Magazins Gerät nicht auf sich selbst oder andere richten.
Beim Bedienen immer seitlich vom Gerät stehen.

Druckluftbetriebene Geräte

Den auf dem Gerät vermerkten max. Betriebsdruck nicht überschreiten.
Vor dem Anschließen des Gerätes an eine Druckluftleitung das Magazin entleeren.
Nach beendeter Arbeit Gerät von Druckluft trennen und Magazin entleeren.

Eintreibgeräte mit Gaskartusche und Akku

Nach beendeter Arbeit Akku und Gaskartusche aus dem Gerät entfernen.
Gerät nur im Koffer mit entferntem Akku und Gaskartusche verwahren.
Bei Störungen erst Akku und Gaskartusche entfernen, dann das Magazin ­entleeren.

Eintreibgeräte mit Gaskartuschen

Nur vom Hersteller freigegebene Gaskartuschen verwenden.
Gerät im Freien oder in gut durchlüfteten Räumen verwenden.
Gerät nicht vor Heizlüftern oder auf Öfen lagern.
Hände nicht vor die Abgasstrahlöffnung halten.

Eintreibgeräte mit Akku

Beim Füllen des Magazins den Akku aus dem Gerät entfernen.
Akkus nicht über 50° C lagern und keine defekten Ladegeräte verwenden.
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