Staatliche Förderungen für energetische Sanierungen

Fördermittel für den Einsatz von dreifach verglasten Dachschiebefenstern bei der energetischen Sanierung

Wenn Dachgeschosse saniert und zum Wohnraum ausgebaut werden, lässt sich durch den Einbau großer Dachschiebefenster viel Tageslichteinfall generieren. Durch den Einsatz dreifach verglaster Dachschiebefenster von Lideko können Hausbesitzer dabei erhebliche Investitionskosten sparen. Seit Herbst 2025 wird in den Profilen der Lideko-Fenster ein neuer Dämmstoff eingebaut, der die Energieeffizienz zusätzlich erhöht. Dadurch sind die Fenster inklusive des Einbaus förderfähig.

Die Dachschiebe- und Balkonausstiegsfenster von Lideko lassen sich sowohl bei Neubau- als auch bei Sanierungsprojekten einsetzen, um viel Sonne und Frischluft ins Dachgeschoss gelangen zu lassen. Da ihre Fensterflügel durch eine Schienenkonstruktion beim Öffnen vollständig zur Seite gleiten, ergibt sich eine großzügige Dachöffnung von bis zu 3,06 x 2,56 m. Daher kommen die Dachschiebe- und Balkonausstiegsfenster – ob in der einflügeligen „Classic“- oder in der zweiflügeligen „Premium“-Variante – besonders häufig zum Einsatz, wenn ein Dachgeschoss saniert und ausgebaut werden soll, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.

Dachschiebe- und Balkonausstiegsfenster Lideko Die Dachschiebe- und Balkonausstiegsfenster von Lideko lassen sich durch ihr Schienensystem weit öffnen. In der dreifach verglasten Variante sind die Fenster gemäß BAFA-Bestimmungen förderfähig
Foto: Lideko

Die Dachschiebe- und Balkonausstiegsfenster von Lideko lassen sich durch ihr Schienensystem weit öffnen. In der dreifach verglasten Variante sind die Fenster gemäß BAFA-Bestimmungen förderfähig
Foto: Lideko

Förderfähigkeit auf Grundlage von Energieeffizienz

Dabei können Bauherren von staatlichen Förderungen profitieren, wenn sie sich für den Einbau dreifach verglaster Lideko-Dachschiebefenster entscheiden. Hierfür benötigen die einzusetzenden Fenster einen Energieeffizienznachweis. Die zentrale Kenngröße ist dabei der Wärmedurchgangskoeffizient der Fenster, der sogenannte Uw‑Wert. Er gibt an, wie viel Wärme pro Quadratmeter und Kelvin (W/m²K) Temperaturdifferenz durch das Fenster verloren geht. „Für eine Förderfähigkeit müssen die Fenster einen Uw‑Wert von maximal 1,0 W/m²K aufweisen. Diese Schwelle erreichen inzwischen alle unsere dreifach verglasten Dachfenster“, erklärt der Lideko-Geschäftsführer Hendrik Amelingmeyer.

Neues „Aerogel“ ersetzt XPS-Schaum in Fensterprofilen

Die weißen „Aerogel“-Dämmungen in den Kammern der Aluminiumprofile gehören seit Herbst 2025 zur Standardausstattung der Lideko-Dachfenster. Sie sorgen für einen niedrigen Uw-Wert von maximal 1,0 W/m2
Foto: Lideko

Die weißen „Aerogel“-Dämmungen in den Kammern der Aluminiumprofile gehören seit Herbst 2025 zur Standardausstattung der Lideko-Dachfenster. Sie sorgen für einen niedrigen Uw-Wert von maximal 1,0 W/m2
Foto: Lideko
Mit einer kleinen Produktverbesserung hat der Hersteller aus Osnabrück nun erreicht, dass sowohl die „Classic“- als auch die „Premium“-Versionen seiner Dachschiebefenster mit Dreifachverglasungen den aktuellen energetischen Vorgaben entsprechen. Seit Herbst 2025 setzt Lideko bei der Dämmung der Aluminiumprofile, aus denen die Grund-, Aufsatz- und Flügelrahmen der Fenster bestehen, auf den Dämmstoff „Aerogel“. Dieser feinporige Werkstoff gilt mit einem Luftanteil von 99,8 Prozent als leichter und effektiver Dämmstoff mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,016 W/m²K. Das Material ist hydrophob und diffusionsoffen, dadurch kann das „Aerogel“ Feuchtigkeit aufnehmen, ohne dass sich dadurch sein Dämmwert verschlechtert.

Energieeffizienz-Experte erstellt Sanierungsfahrplan

Wer in den Genuss einer staatlichen Förderung für die Dachgeschoss- oder Gebäudesanierung kommen möchte, sollte sich vor der Beauftragung eines Handwerksbetriebs mit einem Energieeffizienz-Experten oder Expertin (früher: „Energieberater“) in Verbindung setzen. So können Interessenten die Förderung maximieren, indem sie im Vorfeld einen „individuellen Sanierungsfahrplan“ (kurz: „iSFP“) erstellen lassen.

In diesem Plan werden konkrete Maßnahmen definiert, mit denen das Gebäude in den folgenden 15 Jahren energetisch saniert werden kann – wenn auch nicht zwingend saniert werden muss. Die Auftraggebenden erhalten damit frühzeitig einen Überblick, wie Fenster, Fassade, Dach, Kellerdeckendämmung und die Heizung energetisch optimiert werden können. Wer diese Planung in Anspruch nimmt, kann bei der Sanierung einen Förderzuschuss von bis zu 20 Prozent auf eine Investition von maximal 60 000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr erhalten. Das sind bis zu 12 000 Euro Fördergeld pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Ohne den „iSFP“ beläuft sich die Förderung auf maximal 15 Prozent der Brutto-Endsumme von maximal 30 000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.

Individueller Sanierungsfahrplan wird empfohlen

Mit diesem Thema kennt sich Florian Vornholt vom Planungsbüro Bode aus, das insgesamt elf Standorte in Deutschland betreibt (siehe unter www.bode.ms). Die Fördermittelberatung ist einer seiner Tätigkeitsschwerpunkte. Der Planer empfiehlt, von Beginn an einen Energieeffizienz-Experten hinzuzuziehen, dessen Tätigkeit bei der Erstellung eines „iSFP“ ebenfalls förderfähig ist und je nach Anzahl der betroffenen Wohneinheiten bezuschusst wird.

Florian Vornholt vom Planungsbüro Bode in Osnabrück ist Energieeffizienz-Experte und empfiehlt, bei anstehenden Sanierungen und Modernisierungen auf einen individuellen Sanierungsfahrplan zu setzen
Foto: Planungsbüro Bode

Florian Vornholt vom Planungsbüro Bode in Osnabrück ist Energieeffizienz-Experte und empfiehlt, bei anstehenden Sanierungen und Modernisierungen auf einen individuellen Sanierungsfahrplan zu setzen
Foto: Planungsbüro Bode
Dazu erklärt Florian Vornholt: „Interessenten finden eine Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) für ihre jeweilige Region unter www.energie-effizienz-experten.de. Der Energieeffizienz-Experte (EEE) wird dann das Handwerker-Angebot – beispielsweise für den Einbau eines Fensters – auf seine Förderfähigkeit hin prüfen. In der Regel gibt er dem Hausbesitzer innerhalb weniger Tage Bescheid, ob eine Förderfähigkeit besteht. Der Handwerker erhält dann bei positiver Rückmeldung den Auftrag. Mit der Auftragsbestätigung inklusive des Liefer- und Leistungsvertrags stellt der EEE den Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).“

Sobald dieser Prozess angestoßen ist, kann der Handwerksbetrieb mit der Ausführung der Arbeiten beginnen. Die vom Auftraggeber bezahlte Schlussrechnung geht anschließend an den Energieeffizienzexperten, der beim BAFA die Auszahlung des Förderzuschusses beantragt. „Diese Vorgehensweise ist für den Hausbesitzer sehr komfortabel und funktioniert unserer Erfahrung nach unkompliziert. Energie-Effizienz-Experten wie wir stehen außerdem bei allen Fragen gern zur Verfügung,“, sagt Florian Vornholt.

Eine Liste von zugelassenen Energieeffizienz-Experten finden Sie hier.


Autor

Frank Beushausen ist Geschäftsführer der Agentur Perfect Sound PR in Bissendorf und betreut unter anderem den Hersteller Lideko bei der Pressearbeit.

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