Absturzsicherung – Planung ist wichtig

Wenn Beschäftigte in der Höhe im Einsatz sind, ist Absturzsicherung ab einer bestimmten Höhe Pflicht. Welche Lösungen sich allerdings eignen, lässt sich nie pauschal sagen, denn Dach ist nicht gleich Dach. Nützliche Hilfestellungen liefern Hersteller von Absturzsicherungen.

Täglich werden in Deutschland auf etlichen Gebäuden Photovoltaikanlagen gewartet, Dächer inspiziert oder bepflanzte Flächen gepflegt. Bei solchen Jobs ist das Unfallrisiko für Beschäftigte groß, denn ständig droht die Gefahr eines Absturzes. Wenn es um die Arbeitssicherheit geht, erlaubt der Gesetzgeber daher keine Kompromisse: Dachdecker oder Wartungstechniker müssen an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) oder vorhandene Sicherungssysteme einsetzen. Ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 m ist Absturzsicherung laut BG Bau Pflicht. Welche Ausrüstung an einem bestimmten Arbeitsplatz verwendet werden soll, geht aus der Gefährdungsbeurteilung hervor. Sie stellt fest, welche Risiken für einen Beschäftigten bestehen und muss durch den Unternehmer durchgeführt werden. Dazu ist er gemäß Arbeitsschutzgesetz verpflichtet.

Grundsätzen des TOP-Prinzips folgen

Wer bisher nur selten mit dem Thema Absturzsicherung zu tun hatte – zum Bespiel kleinere Betriebe – kann bei dieser Frage bereits Fehler machen. Die Erfahrung zeigt: Manche Unternehmer wissen nicht, dass im Falle von Absturzsicherung nach dem TOP-Prinzip Kollektivschutz wie etwa Sicherheitsgeländer gegenüber Anschlageinrichtungen für PSAgA – also Einzelanschlagpunkten oder Sicherungssystemen – Vorrang hat. Mit einer Anseilsicherung mit Sicherheitsgeschirr (PSAgA) darf gearbeitet werden, wenn  Sicherheitsgeländer aus arbeitstechnischen Gründen nicht einsetzbar sind, geeignete Anschlagvorrichtungen vorhanden sind und kurzzeitige Dacharbeitenausgeführt werden müssen.

Die Absturzsicherungsexperten des Herstellers Skylotec begleiten Unternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung, unterstützen bei der Umsetzung von Maßnahmen und bieten Trainings und Schulungen an.

Alleinarbeit zulässig – dank Kollektivschutz

Architekten, Planer und Bauherren sollten schon vor dem Bau eines Objektes die Absturzsicherung bedenken. Dabei ist zu klären, welche Arbeiten auf einem Dach durchgeführt werden, ob die Dächer täglich oder eher unregelmäßig betreten werden und wie viele Personen dort im Einsatz sind. Bei der Suche nach einer passenden Lösung ist Kollektivschutz die erste Wahl. Bauliche und technische Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz haben Vorrang vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Eine technische Maßnahme ist etwa ein Fanggerüst oder Sicherheitsgeländer, die auf Flachdächern, Terrassendächern und Arbeitsplattformen eingesetzt werden – ob auf einem Neubau oder bestehenden Gebäuden. Optimal eignen sich Lösungen, die sich mit geringem Aufwand installieren und dank flexibler Eck-Verbindungen an die Gegebenheiten vor Ort anpassen lassen. Einmal aufgebaut, kann eine uneingeschränkte Personenzahl in dem gesicherten Bereich arbeiten. Dadurch lassen sich Tätigkeiten effizient und schneller ausführen – und das bei Bedarf auch nur durch eine Person. Weil das Unfallrisiko hoch ist und im Falle eines Absturzes ein schneller Notruf und eine unverzügliche Rettung lebenswichtig sind, ist eine Alleinarbeit bei Anwendung von PSAgA ansonsten nicht zulässig. Geländer wie das „Haven“ von Skylotec können direkt an der Attika befestigt oder auch freistehend montiert werden, etwa wenn das Geländer nur über einen begrenzten Zeitraum genutzt wird oder ein Eingriff in die Dachhaut bei der Montage nicht gewünscht ist.

Gefragt sind flexible Lösungen

Es kann jedoch auch vorkommen, dass die baulichen Maßnahmen keinen Kollektivschutz zulassen. Das ist zum einen bei komplexen Gebäudestrukturen wie spitz zulaufenden Dächern denkbar. Zum anderen kann es daran liegen, dass die Möglichkeiten durch instal­lierte Photovoltaik- oder Blitzschutzanlagen eingeschränkt sind.

Permanente Absturzsicherungen

In solchen Fällen haben sich permanente  Absturzsicherungen bewährt. Sie können horizontal am Boden, an der Fassade oder auf dem Dach installiert werden. Seilsicherungssysteme wie die „Skyline“ oder Schienensysteme wie „Skyrail“ können über eine längere Strecke durch Kurvenelemente und Zwischenhalter geplant und montiert werden. Weil sich mit nur wenigen Halterungen auch längere Wegstrecken überbrücken lassen, wird die Dachhaut dabei wenig beansprucht. Die Schienenelemente der „Skyrail“ sind in verschiedenen Farben erhältlich, die Absturzsicherung kann so unauffällig in die Baustruktur integriert werden. Der Vorteil für Beschäftigte auf dem Dach: Sie können sich an dem System mit einem leicht laufenden Gleiter, den sie über ein Sicherungsseil mit ihrem Auffanggurt verbinden, an jeder beliebigen Stelle anschlagen. Fest steht: Es gibt ausreichend Möglichkeiten, um Beschäftigte vor einem Absturz zu schützen. Wenn Unternehmer,  Architekten, Planer oder Bauherren sich frühzeitig und intensiv mit dem Thema beschäftigen, können sie dazu beitragen, das Unfallrisiko während Wartungs- und Sanierungsarbeiten oder Inspektionen auf dem Dach zu minimieren.

Autor

Björn Mende ist Senior-PR-Berater bei der Agentur document1 in Uedem und betreut Skylotec bei der Pressearbeit.

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