Arbeiten bei Schnee und kalter Witterung

Die BG BAU registrierte zwischen Dezember 2019 und Februar 2020 fast 22 000 teils schwere Arbeitsunfälle. Darunter waren über 5000 Unfälle durch Stolpern, Rutschen und Stürze. Umso wichtiger ist es, Baustellen winterfest zu machen und sich mit geeigneter Bekleidung zu schützen. Darauf weist die BG Bau anlässlich der aktuellen Witterung hin.

Viele Arbeitsunfälle in der kalten Jahreszeit passieren durch rutschige Böden, glatte Wege und Treppen. Bei Schneefall besteht auf Dächern oftmals die Gefahr, dass nicht begehbare Dachflächen wie Glaskuppeln und Wellplatten nicht erkennbar sind. Damit niemand hindurchstürzt, müssen diese deutlich abgesperrt sein.

Auch die früh einsetzende Dunkelheit in den Wintermonaten birgt ein hohes Unfallrisiko: Daher ist es wichtig, Baustellen in der dunklen Jahreszeit ausreichend zu beleuchten. Je nach Tätigkeit sind bis zu 500 Lux nötig, Verkehrswege erfordern blendfreies Licht mit mindestens 20 Lux.

Geeignete Kleidung schützt vor Unterkühlung

Um Gesundheitsgefahren durch Auskühlen zu vermeiden, sollten Beschäftigte Kleidung tragen, die Feuchtigkeit nach außen ableitet. Geeignet ist Wetterschutzkleidung aus modernen Mikrofasern, die zusammen mit geeigneter Unterkleidung mit wärmender Fleece-Schicht für einen Luft- und Wärmeaustausch zwischen Körper und Umgebung sorgt.

Mützen, Handschuhe und Sicherheitsschuhe

„Die Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes umzusetzen. Dazu kann auch gehören, den Beschäftigten Schutzkleidung bereitzustellen“, betont Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. Das umfasst nach der Norm EN 342 Industrieschutzhelme nach DIN EN 397, inklusive Wintermützen zum Unterziehen, Schutzhandschuhe gegen Kälte nach EN 511 sowie geeignete Sicherheitsschuhe S 3 mit profilierten Sohlen. 

Pausenräume sollten nicht kälter als 21 Grad sein

„Außerdem sollten sich die Beschäftigten geschützt vor der Witterung waschen, umkleiden und auch wärmen können, Pausenräume müssen mindestens 21 °C warm sein“, erklärt Arenz. Kleinere Baustellen sollten zumindest mit einer beheizbaren Toilettenkabine sowie Handwaschgelegenheit ausgestattet sein. Auch ein Umkleideraum mit ausreichend Ablageplatz ist notwendig, wenn die Wetterschutzkleidung abgelegt werden muss.

Weitere Informationen unter www.bgbau.de

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