Details am Ortgang richtig ausführen

Wärmeschutz, Luftdichtheit, Winddichtheit und Regensicherheit

Neben gestalterischen Aspekten sind am Ortgang unterschiedliche technische Anforderungen zu beachten. Dazu gehören Wärmeschutz, Luft­dicht­heit, Winddichtheit, Regensicherheit und die Windsogsicherung. Wir zeigen, was im Einzelnen am Ortgang zu beachten ist.

Am Ortgang treffen die Dach- und die Außenwanddämmung, sofern beide bei einem Haus vorhanden sind, aufeinander. Beide Dämmschichten müs­sen wärmebrückenfrei verbunden werden. Das erreicht man am sichersten, indem die Dach­däm­mung in möglichst unverminderter Dicke über die Mauer­krone des Giebelmauerwerks bis zur Außenwand­däm­mung geführt wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Mauerkrone bei einer Zwischensparrendämmung nur bis zur Sparren­unter­kante geführt wird (siehe Zeichnung 1 in der Bilderstrecke oben). Bei einer Aufsparren­dämmung hingegen kann die Mauerkrone bis zur Sparrenoberkante reichen. Die für die jeweiligen Bauteile errechneten Mindest­dämmwerte sollten dabei an keiner Stelle unterschritten werden.

Luftdichtheit und Winddichtheit

Im Zusammenhang mit der Dämmung sind die Luft- und Winddichtheit zu beachten. Deren fach­ge­rech­te Ausführung ist unerlässlich für eine funktionierende Dämmung. Die Luftdichtheit bezieht sich im Regelfall auf die Innenseite der wärmegedämmten Gebäudehülle. Maßge­bend für Planung und Ausführung der Luftdichtheitsschicht sind verschiedene Regelwerke wie die DIN 4108-3 (Wärme­schutz und Energie-Einsparung in Gebäuden; Klimabe­dingter Feuchteschutz), die DIN 4108-7 (Luftdichtheit von Gebäuden), das Regelwerk des deutschen Dachdecker­handwerks, (Merkblatt Wärmeschutz bei Dach und Wand),   die DIN 68800-2 (Konstruktiver Holzschutz) und die Energieeinsparverordnung (EnEV). Ein erfolgreicher Nachweis der Luftdichtheit nach DIN EN 13829 (BlowerDoor-Test) geht positiv in die Bilanz für die Wärmeschutzplanung ein.

Richtiger Anschluss der luftdichten Ebene

Die Luftdichtheitsschicht, die etwa von einer unter der Dämmung verlegten Luft- und Dampfsperrbahn gebildet wird, muss dicht am Giebelmauerwerk ange­schlossen werden. Je nach Lage der Dämmung liegt die­ser Anschluss im Ortgangbereich entweder auf der Innen­wand oder auf der Mauerkrone und ist bei Neubau­maß­nahmen eher unkompliziert in der Ausführung. Aufwen­diger wird es bei einer Sanierung. Da hier die Luftdichtheit der Gebäudehülle selten im Voraus planbar ist, muss die Ausführung vor Ort festgelegt werden. Abgetreppte Gie­bel­wän­de, nur begrenzt tragfähige Mauerkronen und auf­gelegte Sichtschalungen sind nur einige Schwachstellen, die in einen anschlussfähigen Zustand für die neu einzu­bauende Luftdichtheitsschicht gebracht werden müssen. Diese kann unterhalb der Sparren, zwischen den Spar­ren (ge­schlaufte Verlegung) oder auf den Sparren unter einer Aufdachdämmung angeordnet werden. Bei der Ver­legung unter den Sparren erfolgt der Anschluss auf der Raum­seite der Giebelwand. Bei der geschlauften Ausfüh­rung hängt die Detailausführung des Anschluss­punktes in erster Linie von dessen Erreichbarkeit ab: Liegt der innere Streichsparren (Sparren, der unmittelbar an der Giebelwand liegt) eng an der Wand und ein Anschluss ist dort nicht möglich, kann der Anschluss auch auf der Mauerkrone oder außen auf dem verputzten Mauerwerk erfolgen. Dabei muss die Beschaffenheit dieser Flächen die Anforderungen an eine luftdichte Schicht erfüllen (siehe Bilder 3+4 in der Fotostrecke oben).

Luftdichte Ebene auf der Dachschalung

Gleiches gilt für die auf den Sparren verlegte Luftdichtheitsschicht bei einer Aufdachdämmung: Wird dabei die luftdichte Ebene auf einer Dachschalung verlegt, ist zu beach­ten, dass die Schalung auf der Mauerkrone getrennt wer­den muss, um einen Anschluss an dieses eigentlich luft­dichte Bauteil zu ermöglichen (siehe Bilder 5+6 in der Fotostrecke oben). Das ist in der Planung im Vorhinein zu berücksichtigen. Andernfalls können Konvektionsströme entlang der Bretterfugen die Luftdicht­heit beeinträchtigen.

Winddichte Ebene

Die Winddichtheitsschicht liegt immer außenseitig der Wärmedämmung und ist eine empfohlene Maßnahme mit zwei grundsätzlichen Vorteilen: Zum einen verhindert sie das Einströmen kalter Außenluft in faserige Dämmstoffe. Zum anderen unterstützt sie als zweite dichte Ebene die Funktion der Luftdichtheitsschicht und mindert Konvektionsströme durch das Bauteil. Die Winddichtung wird in der Regel mithilfe der regensichern­den Zusatzmaßnahme ausgeführt, indem die dafür ver­wen­­deten Unterdeckbahnen untereinander verklebt und in den Randbereichen dicht angeschlossen werden.

Regensichernde Zusatzmaßnahme

Im Ortgangbereich stellt sich die Frage: Wie weit sollte man die regen­sichernde Zusatzmaßnahme führen, die oberhalb der Dämmung verlegt wird? Als theoretische Mindestforderung gilt immer der letzte Auflagerpunkt als Maß. Bei Gebäuden ohne Dachüber­stand wäre das die Außenkante der Giebelwand, bei WDVS die Ebene des Außenputzes und bei zweischa­li­gem Mauerwerk die Außenkante des Klinkers. Bei Dä­chern mit Dachüberstand gilt: Hier wird die Unterdeckbahn bis auf den äußersten Sparren geführt. Generell sollten die Bahnen an der äußeren Ortgangkante mit etwa 10 cm Längen­zu­gabe verlegt werden. Dieser Überstand wird anschließend nach oben auf sich selbst umgeschlagen und auf die Konterlattung hochgeführt. So wird vermieden, dass ein­ge­tragenes Niederschlagswasser seit­lich austritt.

Wasserablauf nicht behindern

Im Bereich des Dachüberstands ist darauf zu achten, dass der Wasserablauf auf der regensichernden Zusatzmaß­nahme nicht behindert wird. Soll auf der Sparrenoberseite des Dachüberstands eine Sichtschalung montiert werden, ist die Höhe der Streich- und Flugsparren entsprechend der Schalungs­dicke niedriger zu wählen. So kann die Zu­satzmaßnahme (beispielsweise eine Unterdeckbahn) ohne Höhensprung verlegt werden. Andernfalls würde die Traglattung direkt auf der Sicht­scha­lung aufliegen und den Ablauf eingetragenen Was­sers verhindern (siehe Bild 7, Grafik 8 oben).

Zusätzliche mechanische Sicherung

Auch hinsichtlich der Windsogsicherung ist der Ortgang anspruchsvoll. Wegen seiner exponierten Lage sind hier be­sondere Maßnahmen zur Windsogsicherung vorzu­se­hen. Das beginnt bei der Verschraubung von Aufdach­dämmsystemen, die an den Dachrändern (Traufe, Ort­gang und First) grundsätzlich stärker gegen Windsog zu sichern sind als in der eigentlichen Dachfläche. Dafür sind entspre­chende objektbezogene Nachweise erforder­lich, die in der Regel vom Hersteller des Dämm­systems gestellt werden. Das gleiche gilt auch für die Dach­deckung, für die im Bereich der Dachränder eben­f­alls zu­sätzliche Maß­nahmen gegen Windkräfte erfor­derlich sind. Einzelheiten dazu findet man in der Fach­infor­mation „Wind­sog“ des ZVDH und bei den Her­stellern der Deckmaterialien.

Autor

Arne Witzke ist Dachdeckermeister und Anwendungstechniker bei der Dörken GmbH & Co. KG in Herdecke.

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