Coronavirus: Erleichterungen beim Kurzarbeitegeld

Durch die aktuelle Corona-Pandemie gibt es Erleichterungen beim Zugang zu Kurzarbeitergeld, die vom 1.3.2020 bis zum 31.12.2020 gelten. Voraussetzung für die Beantragung von Kurzarbeitergeld ist ein Arbeitsausfall im Unternehmen. Dieser kann verschiedene Ursachen haben, beispielsweise Auftragsmangel, Auftragsstornierung, oder fehlendes Material. Weitere Informationen der Bundesagentur für Arbeit zu Kurzarbeitergeld finden Sie hier:

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Merkblatt zu Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug-corona-virus-infos-fuer-unternehmen_ba146368.pdf

Beantragung von Kurzarbeitergeld: 0800/455 55 20

Hotline der Bundesagentur für Arbeit. Zuständig ist jeweils die örtliche Arbeitsagentur: Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr.

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Informationen zu Überbrückungskrediten der Bürgschaftsbanken: https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/

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