Wartung und Pflege von Oberlichtern

Wenn Oberlichter verschmutzt sind und wenig Licht durchlassen, ist es höchste Zeit für eine Reinigung. Qualifizierte Handwerksbetriebe wissen, worauf es bei der Reinigung und Wartung von Oberlichtern ankommt und können von langfristigen Wartungsverträgen mit Gebäudebesitzern profitieren.

Verschmutzungen können die Lichtdurchlässigkeit von Dachoberlichtern einschränken. Wenn die Oberlichter zusätzlich als Rauch- und Wärmeabzugsanlagen dienen, können äußere Einflüsse die Funktion beeinträchtigen. Im Brandfall müssen die Rauchabzugssysteme aber sofort und einwandfrei funktionieren. Das garantieren nur regelmäßige Wartungen und Reinigungen. Der Bauherr oder Gebäudebetreiber steht hier in der Pflicht und muss die gesetzlichen Pflichten und Richtlinien einhalten. Außerdem ist die fach­gerechte Wartung ein wichtiger Faktor für den Ver­sicherungsschutz. Der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz (FVLR) empfiehlt daher, mit einem qualifizierten Fachbetrieb einen Wartungsvertrag abzuschließen. Diese Fachbetriebe müssen der Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen ihre Eignung vorweisen, die sie etwa durch eine Schulung bei einem Hersteller erlangt haben (Sachkundeschulung für Rauch- und Wärmeabzüge). Außerdem müssen Fachbetriebe über erforderliche Werkzeuge, Originalteile und Zubehör zum Austausch verfügen.

Funktion einmal jährlich prüfen

Die Richtlinie „Wartungsarbeiten an natürlichen Rauch- (NRA) und Wärmeabzugsanlagen (RWA)“ (VdS 3830) beschreibt die Mindestanforderungen an den Wartungsablauf. Eine eingewiesene Person muss einmal in sechs Monaten die natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) einer umfassenden Sichtkontrolle unterziehen.

Bei der Wartung hingegen prüft eine Fachkraft einmal im Jahr die Funktion der Geräte und der Anlage. Dazu kommt die Prüfung der Übertragungswege, der Verbindungen für Energie-, Überwachungs- und Steuerfunktionen sowie des festen Sitzes von Schrauben. Je nach Nutzung und baulichen Belastungen sind eventuell kürzere Prüfungs- und Wartungsintervalle notwendig.

Dachoberlichter sind in der Regel fester Bestandteil des Beleuchtungskonzeptes und sollten regelmäßig geprüft und gereinigt werden. So wird auch der Mindestwert der Beleuchtungsstärke sichergestellt. Erfolgt diese Kontrolle nicht regelmäßig, muss Kunstlicht das Beleuchtungsdefizit ausgleichen. Das führt zu erhöhten Energiekosten.

Gewölbte Form unterstützt „Selbstreinigung“

Dachoberlichter wie Lichtbänder und Lichtkuppeln bestehen entweder aus thermoplastischen Kunststoffen oder aus einem duromeren Werkstoff. Auf der glatten, porenlosen Fläche setzt sich Schmutz nur schwer fest. Zudem sorgt die gewölbte Form der Lichtkuppeln in der Regel für eine gewisse Selbstreinigung durch Regenwasser. Je nach Umgebung sind die Oberlichter nach einigen Jahren trotzdem so verschmutzt, dass sie nur noch einen kleinen Teil des Lichts durchlassen. Viele Kunststoffreiniger können lichtdurchlässige Verglasungen angreifen. Zur Reinigung eignen sich daher am besten milde Reiniger und Spülmittel. Idealerweise werden die vorgeschriebene Wartung der RWA sowie die Überprüfung und Reinigung der Verglasungen kombiniert. Weitere Informationen zu den Themen Wartung, Service und Reinigung von Dachoberlichtern finden Sie unter www.fvlr.de.

 

Autor

Dipl.-Ing. Thomas Hegger ist Geschäftsführer des Fachverbandes Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) in Detmold.

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