Holzbau bis zur Hochhausgrenze ab 2019 in NRW möglich
Die neue NRW-Landesbauordnung 2018 erleichtert den Einsatz von Holzbauteilen im mehrgeschossigen BauenAb dem 1. Januar 2019 gilt in NRW die Landesbauordnung 2018/das Baurechtsmodernisierungsgesetz NRW. Vier- und fünfgeschossige Wohngebäude der Gebäudeklasse 4 in Holztafelbauweise sind in NRW ab 2019 als Regelkonstruktionen erlaubt. Bisher war der Holzbau in NRW nur bis zu drei Geschossen zulässig.
Kapselung entfällt unter gewissen Voraussetzungen
Die gemäß Musterbauordnung geforderte, allseitig wirksame Kapselung/Brandschutzbekleidung von Bauteilen aus Holz entfällt mit der neuen Landesbauordnung. Dafür müssen aber zwei Bedingungen erfüllt sein: Für Bauteile muss die geforderte Feuerwiderstandsdauer (F60 = hochfeuerhemmend, 60 Minuten Feuerwiderstand, F90 = feuerbeständig, 90 Minuten Feuerwiderstand) nachgewiesen werden. Es muss außerdem nachgewiesen werden, dass im Brandfall kein Feuer und Rauch über Grenzen von Brand- oder Rauchabschnitten hinweg übertragen wird. Die meisten Möglichkeiten für das Bauen mit Holz ergeben sich in NRW für Massivholzbauweisen. Sie dürfen zukünftig in Gebäuden mit bis zu acht Geschossen und einer Gebäudehöhe von bis zu 22 m (Hochhausgrenze) ausgeführt werden.
Holzfaserdämmstoffe dürfen laut neuer Landesbauordnung bei Gebäuden mit mehr als drei Geschossen eingesetzt werden, wenn sie schwerentflammbar sind. Bisher ist der Holzbau für Gebäude bis zur Hochhausgrenze nur in Baden-Württemberg, Hamburg und Berlin zulässig.
Europäischer Kongress zum Bauen mit Holz in Köln
Die Landesbauordnung 2018 ist auch Thema des „11. Europäischen Kongresses (EBH) – Bauen mit Holz im urbanen Raum“ am 16. und 17. Oktober 2018 in Köln. Im Rahmen des Themenblocks C1 stellt das NRW-Bauministerium die mit Inkrafttreten der neuen BauO verbundenen baurechtlichen Rahmenbedingungen für das Bauen mit Holz in Nordrhein-Westfalen vor. Erfahrene Ingenieure und Fachplaner demonstrieren anhand von Praxisbeispielen die Tragwerksplanung und brandschutztechnische Umsetzung von mehrgeschossigen Wohngebäuden bis an die Hochhausgrenze. Anmelden können Sie sich unter www.forumholzbau.com/EBH-Koeln.
Interview zur Landesbauordnung
Mehr über die Hintergründe zur neuen Landesbauordnung 2018 in NRW lesen Sie in einem Interview mit Matthias Eisfeld, Geschäftsführer des Landesbeirat Holz NRW.