DJI Mini 2 Drohne im Praxistest

Kleine Drohne für die Jackentasche

Mit der Drohne „Mini 2“ hat Marktführer DJI ein Fluggerät auf den Markt gebracht, das vor allem eines ist: leicht und klein. Wir haben die Drohne gemeinsam mit Dachdeckermeister Thomas Potthast von der Dächer von Hunold GmbH & Co. KG aus Detmold getestet.

Mit nur 249 g bleibt die Drohne „DJI Mini 2“ unterhalb der Gewichtsgrenze von 250 g und darf daher ohne Drohnenführerschein geflogen werden. Die uns von DJI zum Test zur Verfügung gestellte Drohne brachte inklusive Akku sogar nur 243 g auf die Waage. Zusammengefaltet ist die „DJI Mini 2“ gerade mal 138 x 81 x 58 mm groß und lässt sich in der Jackentasche verstauen. Dennoch ist eine Registrierung des Piloten beim Luftfahrtbundesamt (LBA) erforderlich. Dort erhält man eine elektronische Registriernummer (e-ID), die sichtbar auf der Drohne angebracht werden muss.

Dabei hat die kleine Drohne im Vergleich zu ihren großen Verwandten einen beträchtlichen Leistungs- und Funktionsumfang: Die Flugdauer beträgt je Akku bis zu einer halben Stunde, die Videoübertragung funktioniert noch auf einer Entfernung von bis zu 6 km (CE konform), was man hierzulande aber wohl kaum ausreizen wird, da man Drohnen nur auf Sicht fliegen darf. Auch die Flughöhe ist mit 4 km ziemlich üppig. In Deutschland dürfen Drohnen allerdings maximal bis zu einer Höhe von 120 m geflogen werden. Erstaunlich ist die Stabilität in der Luft. Man könnte annehmen, dass eine so leichte Drohne schon bei wenig Wind erhebliche Probleme bekommen könnte. Dem ist aber nicht so: Die Drohne schwebt wie „in die Luft geklebt“ und selbst Windgeschwindigkeiten von 29 bis 38 km/h (Windstärke 5) ändern nicht viel daran.

Mit einem Preis ab 459 Euro ist die kleine Drohne mit ihrem großen Leistungs- und Funktionsumfang vergleichsweise günstig, so dass jeder Dachdeckerbetrieb, der eine Dachinspektion per Drohne vornehmen möchte, sich einen solchen Flugapparat auch leisten kann.

Rechtlicher Rahmen

Mit der zu Beginn dieses Jahres in Kraft getretenen neuen EU-Drohnenverordnung wird sich in Zukunft einiges ändern, was den Betrieb von Drohnen anbelangt. Neue Drohnen werden künftig in fünf Risikoklassen unterteilt. Die Hersteller müssen ihre neuen Modelle dafür zertifizieren lassen und erhalten dann eine Zuweisung der Drohne in eine der Drohnenklassen von C0 bis C4. Mehr hierzu unter www.drohnen.de. Bisher gibt es aber noch keine Drohne am Markt, die eine Klassifizierung beziehungsweise Zertifizierung erhalten hat. Für den Bestand an Drohnen gibt es Sonder- und Übergangsregelungen. Diese betreffen alle Drohnen, die bis heute bereits im Umlauf sind oder noch vor 2023 produziert werden – also auch die „DJI Mini 2“. Nach neuer EU-Drohnenverordnung würde sie in der Kategorie „Open“ (offen) und der Unterkategorie A1 (Fliegen nahe am Menschen, sogar in der Nähe von unbeteiligten Personen) in die Klasse C0 oder C1 fallen. Doch durch ihr geringes Gewicht sind die Auflagen für die Drohne minimal. Und da sie vor 2023 produziert wurde, gelten die Übergangsregeln. Neben dem EU-Drohnengesetz gelten nach wie vor die Vorgaben und Gesetze der einzelnen Länder. Daher ist hierzulande für die „DJI Mini 2“, wie für alle Drohnen, eine Drohnen-Haftpflichtversicherung erforderlich (siehe Deutsches Luftverkehrsgesetz LuftVG § 43). Diese kostet allerdings nur ein paar Euro im Jahr und kann einfach online abgeschlossen werden. 

Zonen mit eingeschränkter Flugerlaubnis

Das Fliegen ist auch über Wohngebieten und Wohngrundstücken erlaubt. Gefilmt oder fotografiert werden darf dann allerdings nicht, außer man nimmt eine beauftragte Dachinspektion vor oder die Aufnahmen dienen zur Dokumentation einer Dachbaustelle. Flugverbotszonen muss man natürlich trotzdem beachten. DJI unterstützt den Nutzer per App, auf der die Flugroute im Voraus geplant werden kann, um einen geeigneten Startpunkt zum Fliegen zu finden. Auf der Karte sind die Zonen mit eingeschränkter Flugerlaubnis farbig gekennzeichnet: orange bedeutet erweiterte Warnungs-Zone, blau Autorisierungs-Zone und rot eingeschränkte Zone. Militärisches Sperrgebiet und Sportstadien sind in der Regel blaue Autorisierungs-Zonen, Gefängnisse und Kernreaktoren gelten meist als rote, eingeschränkte Zonen. Von orange nach rot nimmt der Aufwand zu, um eine Starterlaubnis zu bekommen. Bei orangen Zonen ist dies noch mit vergleichsweise wenig Aufwand möglich, bei blauen Zonen muss über die App eine Vielzahl an Daten übermittelt werden, bevor man einen Freischaltcode bekommt. Dann kann man auch starten. Ansonsten wird die Drohne nach einer Minute zur Landung gezwungen. Selbst das Überfliegen roter Zonen ist möglich, aber mit einem noch höheren Aufwand verbunden, weshalb wir es nicht empfehlen.

Foto- und Filmtechnik

Die Kamera ist in einem Drei-Achsen-Gimbal aufgehängt, so dass bei Foto- und Filmaufnahmen jede Bewegung der Drohne mit einem Motor ausgeglichen wird. Die Software bietet dem Nutzer auch allerlei Spielereien wie die Funktion „Rocket“, bei der sich die Drohne wie bei einem Raketenstart vom Betrachter entfernt oder die Funktion „Boomerang“, bei der sich die Drohne im weiten Bogen vom Betrachter entfernt, um dann vom am weitesten entfernten Punkt zu diesem wieder zurückzukehren. Auch weitere Funktionen wie „Dronie“, „Helix“ und Kreisen dürften den Dachhandwerker weniger interessieren. Um Schäden und Arbeiten am Dach zu dokumentieren, sind harte Fakten von Interesse: Die „DJI Mini 2“ ist mit einer 12-Megapixel-Kamera mit bis zu vierfach digitalem Zoom ausgestattet und liefert zusammen mit dem 4K/30fps-Video und dem motorisierten Drei-Achsen-Gimbal qualitativ hochwertige Fotos und Filme. Wählen kann man auch zwischen Weitwinkel-, 180°- und Sphärenpanoramen. Den Rest erledigt die Software von allein.

Bildoptimierung für bessere Fotoqualität

Für die Nachbearbeitung der Fotos und Filme bietet die „DJI Fly App“ eine integrierte Foto-Optimierung, die automatisch die Bildqualität nach dem Herunterladen der Fotos verbessert . Wenn sich die Drohne in der Nähe eines mit der App ausgestatteten Smartphones befindet, erkennt und verbindet sich die App automatisch mit dem Fluggerät und synchronisiert ausgewählte Fotos und Videos mit bis zu 20 MB/s. Mit der Funktion „gekürzte Videoclips“ kann man recht einfach ein Segment aus einem Film ausschneiden, um es zu bearbeiten und herunterzuladen. Im Editor gibt es zudem viele kreative Vorlagen.

Dachinspektion einfach gemacht

Geliefert wurde uns die „DJI Mini 2“ als „Fly More Combo“. Dieses Paket beinhaltet neben der Drohne und der Steuerung eine Ladestation mit drei Akkus, alles schick verpackt in einer wasserdichten Tragetasche. Zunächst haben wir uns mit den Funktionen der Drohne vertraut gemacht und damit eine Dachinspektion vorgenommen.

Sehr praktisch – vor allem für ungeübte Drohnenpiloten – ist neben der Rückkehrfunktion die Start- und Landeautomatik. Per „Knopfdruck“ auf dem Smartphone startet die Drohne dank der „DJI Fly App“ ganz von selbst und bleibt in einer Flughöhe von 1,20 m unbeirrt stehen. Umgekehrt funktioniert die Landeautomatik genauso und setzt die Drohne per „Knopfdruck“ sanft auf dem Boden ab.

Bei einer Inspektion am Dach eines Bielefelder Gründerzeithauses zeigten sich die hervorragenden Flugeigenschaften der kleinen Drohne: rasanter Start, exakte Lenkung und eine verlässliche Position in der Luft. Mit einem Stellrad lässt sich die Kamera bis senkrecht nach unten schwenken, so dass man von hoch oben über dem Haus das gesamte Dach überblicken kann. Der Schaden rechts von einem der Schornsteine war schnell erkannt. Fliegt man dichter heran und verwendet zusätzlich die Zoom-Funktion, lässt sich der Schaden im Detail dokumentieren.

Drohnen sind immer noch Neuland

Mit den Grundlagen vertraut haben wir uns zu einem Test auf einer Dachbaustelle in Altenbeken mit Dachdeckermeister Thomas Potthast von der Dächer von Hunold GmbH & Co. KG getroffen. Bei Hunold arbeitet man seit Mitte 2014 mit Drohnen. Als der frisch gebackene Dachdeckermeister Thomas Potthast nach der Meisterschule in den Betrieb Hunold zurückkam, brachte er die Idee der Nutzung von Drohnen für die Dachinspektion mit. „Ich wollte gleich eine Drohne anschaffen. Das wurde erst einmal belächelt“, sagt er. In der eher ländlichen Gegend um Detmold war der Einsatz von Drohnen im Handwerk damals noch kein Thema. Bei Hunold schaffte man sich trotzdem eine Drohne an, die „DJI Phantom 2“, und ging mit einem Flyer in die Werbung. Zu Beginn gab es jedoch nur zwei beauftragte Dachinspektionen in 2014. Das Thema war damals wohl einfach noch zu neu. „Ich habe die Drohne dann bei jeder Dachsanierung mitgenommen“, erinnert sich Thomas Potthast, „Passanten, die vorbeikamen, hat das interessiert.“ Seit 2015 werden bei Hunold alle zwei Wochen beauftragte Dachinspektionen gemacht. Die betriebseigenen Drohnen, die „DJI Phantom 4“ und die neue „DJI Mavic 2“, sind aber so gut wie täglich im Einsatz. „Wir nutzten die Dohnen auch, um unsere Baustellen zu dokumentieren und um unseren Kunden die Situation an ihrem Dach zu erklären“, so Thomas Potthast. 

Hier erfahren Sie mehr darüber, wie Dachdeckermeister Thomas Potthat Drohnen für Dachinspektionen nutzt. 

Praxistest auf der Baustelle

Im Vergleich zur „Phantom 4“ und „Mavic 2“ ist die „Mini 2“ ein echtes Leichtgewicht. Das irritierte Dachdeckermeister Thomas Potthast zunächst. Ob eine so kleine und leichte Drohne auch stabil im Wind steht und ob die Minikamera vernünftige Fotos macht? Beim Test auf der Dachbaustelle in Altenbeken war der Dachdeckermeister jedoch sofort begeistert von den Flugeigenschaften der Drohne. Auch seine anfängliche Skepsis bezüglich des geringen Gewichts der Drohne erwies sich als unbegründet. „Ich denke, es ist für uns noch eine Option, die nächste Drohne in dieser Ausführung anzuschaffen“, sagt Thomas Potthast.

Autor

Dipl.-Ing. Thomas Wieckhorst ist Chefredakteur der Zeitschriften bauhandwerk und dach+holzbau.

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