Schutz vor gefährlichen Fasern

Das Arbeiten mit der ehemaligen „Wunderfaser“ Asbest hat bei vielen Menschen zu ernsthaften Erkrankungen geführt. Sofern Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen den Umgang mit Asbest erfordern, ist daher besondere Vorsicht geboten. Am besten ist es, den Asbeststaub abzusaugen.

Mit vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten und hervorragenden technischen Eigenschaften wie geringer Dichte, hoher Hitzebeständigkeit und guter chemische Resistenz wurde Asbest in zahlreichen Produkten eingesetzt – darunter Dacheindeckungen, Fußbodenbeläge, Fassadenverkleidungen und Rohre. Von Mitte 1960 bis Ende 1970 erreichten die Asbestimporte der Bundesrepublik durchschnittlich rund 170 000 Tonnen jährlich; in der ehemaligen DDR lag dieser Wert bei bis zu 70 000 Tonnen im Jahr. In Gebäuden aus dieser Zeit ist somit besonders häufig Asbest festzustellen. Wird Asbest durch mechanische Beanspruchung zu kleinen Fasern zerrieben und eingeatmet, kann es bei der betroffenen Person nach zehn bis 30 Jahren zu schweren Krankheiten wie Asbestose, Lungenkrebs oder bösartigen Bindegewebstumoren führen.

Aufgrund dieser gesundheitlichen Risiken wurde 1979 Spritzasbest und 1981 die Verwendung einer Vielzahl von asbesthaltigen Produkten verboten. Seit 1993 gilt ein generelles Herstellungs- und Verwendungsverbot.

Gerade Gebäude der zweiten Nachkriegsmoderne müssen heute umfangreich saniert oder gar abgerissen werden. Asbestsanierungen sollten dabei grundsätzlich von Spezialfirmen übernommen und mit entsprechenden Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass ganze Räume mit Asbeststaub verseucht werden.

Baumustergeprüfte Industriesauger

Um ein weitgehend staubfreies und gefahrloses Arbeiten zu ermöglichen, ist bei Sanierungs- und Abbrucharbeiten für die Absaugung des Asbeststaubes zu sorgen. Die Reinigung muss mit baumustergeprüften Industriestaubsaugern erfolgen. Maßgeblich ist hier die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519. Sie gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten und bei der Abfallbeseitigung. Im Fall von Asbest bestehen für den verwendeten Sauger Zusatzanforderungen über die Anforderungen der Staubklasse H nach DIN EN 60335-2-69 hinaus, wobei für Staubklasse H (hochgefährlich) bereits die Messung der Luftgeschwindigkeit, eine staubfreie Entsorgung und höchste Anforderungen an die Filterung vorgeschrieben sind. Nicht jeder Sicherheitssauger nach Staubklasse H darf somit auch für Asbest-Reinigungsarbeiten genutzt werden.

Staubklasse H

Die Filterleistung der Staubklasse H orientiert sich an einem Arbeitsplatz-Grenzwert unter 0,1 Milligramm – bezogen auf einen Kubikmeter Luft – und weist eine Durchlässigkeit von unter 0,005 Prozent auf. Für die sichere Entsorgung verfügt der Sauger über einen so genannten Sicherheitsfiltersack sowie einen Hauptfilter der Klasse H. Zum staubfreien Wechsel ist er mit einer Kunststoffhülle ausgestattet, die über den Sack gezogen und anschließend verschlossen wird. Der H-Filter besteht aus Glasfasermatten, die die Abluft reinigen und einen Faserdurchmesser von etwa ein bis zehn Mikrometern haben. Zum sicheren Wechsel ist er in einen Rahmen gefasst, mit dem er zusammen in einem Kunststoffbeutel – gemäß den gesetzlichen Bestimmungen – entsorgt wird.

Zusätzliche Anforderungen für die Staubklasse „H-Asbest“

Zusätzliche, prüftechnische Anforderungen an Sauger der Staubklasse „H-Asbest“ sind zum Beispiel ein Typenschild mit Angabe von Luftfördermenge und Gewicht sowie eine eindeutige Kennzeichnung mit einem Schild, das an Sauger und Staubsammelvorrichtung den Hinweis auf Asbest liefert. Der Sauger muss zudem auch für das Aufsaugen von Wasser geeignet sein. Wenn sich einzelne Partikel im Kühlluftbereich oder an der Außenhülle ablagern können, muss der Sauger erst vollständig dekontaminiert werden, wenn er im Weißbereich verwendet werden soll. Nicht nur aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, sondern auch im eigenen gesundheitlichen Interesse, ist die Funktionsfähigkeit der Absaugung zudem regelmäßig zu überprüfen.

Geeignete Sicherheitssauger

Um die Auswahl des geeigneten Saugers zu erleichtern und um zusätzliche Sicherheit zu gewährleisten, lässt der Reinigungsspezialist Kärcher alle Sauger der Klasse H auch gemäß TRGS 519 prüfen. Die Kennzeichnung „H“ tragen die Sicherheitssauger dieser Klasse bereits in ihrem Namen. Somit ist beispielsweise der „NT 75/1 Tact Me Te H“ auch für das Saugen von Asbeststaub geeignet. Der Saugbehälter des Nass-/Trockensaugers fasst 75 Liter und ist aus robustem Edelstahl gefertigt, so dass auch der grobe Baustelleneinsatz dem Gerät nichts anhaben kann. Der mit Tact-System ausgestattete Sauger kontrolliert automatisch die Luftgeschwindigkeit. Beim Unterschreiten des Grenzwertes von 20 Metern in der Sekunde erklingt ein akustisches Warnsignal. So weiß der Anwender immer, ob der Asbeststaub sicher aufgesaugt und in die Filtertüte auf­genommen wird. Das von Kärcher entwickelte Tact-System reinigt den Flachfaltenfilter automatisch in Zyklen von rund 15 Sekunden mittels schlagartiger Druckumkehr ab – ohne Arbeitsunterbrechung oder spürbaren Saugkraftverlust. Der H-Klasse-Hauptfilter bietet einen Abscheidegrad von 99,995 Prozent. Die Austrittsluft des Saugers wird mit einem Diffuser abgebremst, so dass beim Saugen kein Staub aufgewirbelt wird. Kärcher bietet – neben diesem Gerät – auch noch weitere Sicherheitssauger, die für Sanierungs- und Abrissarbeiten mit Asbest geeignet sind. Die Wahl des Saugers hängt unter anderem vom Einsatzort und den konkreten Projektanforderungen hab. Handelt es sich beispielsweise um Arbeiten an Asbestzementplatten auf dem Dach, können sich handlichere und kompaktere Geräte wie der Nass-/Trockensauger „35/1 Tact Te H“ oder der „45/1 Tact Te H“ als nützlicher erweisen. Diese beiden Geräte mit einem Behältervolumen von 35 beziehungsweise 45 Litern verfügen standardmäßig über einen leichten Kunststoffbehälter. Alle hier aufgeführten Sauger sind mit einem Anschluss für Elektrowerkzeuge ausgestattet.

Für den Transport ist der Sauger mit dem vorgeschriebenen verschließbaren Ansaugstutzen ausgestattet und verfügt zudem über eine verschließbare Transporttasche für das Zubehör. Die mit Asbeststaub kontaminierten Filterbeutel und -kassetten sind als Sondermüll zu behandeln und entsprechend zu entsorgen. Gemäß TRGS 519 sind die Geräte nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich zu warten und falls erforderlich instandzusetzen. Dies erfolgt durch ein nach der Gefahrstoffverordnung zugelassenes und zertifiziertes Unternehmen.

Grundsätzlich erfordert die Arbeit mit Asbest umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen und nach TRGS 519 geschultes Personal. So ist neben dem geeigneten Sauger unter anderem für den Arbeitsschutz aller Beteiligten, eine gesetzeskonforme Entsorgung und umweltschützende Maßnahmen gemäß Gefahrstoffverordnung zu sorgen. Die sichere Ausführung von Sanierungs- und Abbrucharbeiten mit Asbest setzt voraus, dass qualifiziertes Personal eingesetzt wird. Der Fachbetrieb muss über einen sachkundigen Verantwortlichen und über eine Aufsichtsperson verfügen. Zulassungspflichtige Betriebe müssen darüber hinaus einen geschulten Vertreter für den Verantwortlichen nachweisen. Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest müssen mindestens sieben Tage vor Arbeitsbeginn der zuständigen Behörde und der zuständigen Berufsgenossenschaft mitgeteilt werden. Hier erhalten ausführende Betriebe auch weitere Informationen zu den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen.

Autorin

Mareike Wand-Quassowski ist geschäftsführende GbR-Gesellschafterin der Agentur Kommunikation2B in Dortmund und betreut die Firma Kärcher bei der Pressearbeit.

Bei Sanierungs- und Abbrucharbeiten muss der Asbeststaub abgesaugt werden

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