Regelmäßige Wartung dient der Sicherheit

Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA) leiten im Brandfall Rauch, Hitze und giftige Brandgase ins Freie. Durch regelmäßige und fachgerechte Wartung und Instandhaltung der NRA durch autorisiertes Personal wird sichergestellt, dass die NRA im Ernstfall einwandfrei funktionieren.

Umwelteinflüsse wie Schmutz, Staub, Feuchtigkeit und Wind können die Funktionsfähigkeit von Brandschutzanlagen wie natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA) beeinträchtigen.

In Gewerbe- und Industriegebäuden setzen ihnen manchmal aggressive Produktionsdämpfe, Ölnebel und Fette zu. NRA, die jahrelang nicht gewartet werden, sind daher möglicherweise im Brandfall nicht betriebsbereit.

Prüfung mindestens ein Mal pro Jahr

Die DIN 18 232-2 schreibt vor, dass NRA in regelmäßigen Zeitabständen nach Angabe des Herstellers, mindestens jedoch ein Mal im Jahr, auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden müssen. Zwischen zwei Wartungsintervallen ist mindestens eine Sichtkontrolle durchzuführen. Mit der Wartung und Instandsetzung von NRA sollten nur Firmen beauftragt werden, die vom Systemhersteller oder Errichter autorisiert sind, über geschultes Fachpersonal verfügen und der Bauaufsichtsbehörde ihre Eignung nachweisen können. Nach den Richtlinien des VdS Schadenverhütung dürfen nur besonders zertifizierte Firmen Instandsetzungsarbeiten an NRA durchführen. Dazu zählen beispielsweise die im Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. zusammengeschlossenen Unternehmen.

Fachfirmen bieten Wartungsverträge an

Die wichtigsten Hinweise und Vorgaben zur Wartung von NRA sind in der neuen FVLR-Richtlinie 08 aufgeführt, die unter www.fvlr.de zum Download zur Verfügung steht. In der Richtlinie werden in Form einer Checkliste alle Tätigkeiten, die für eine fachgerechte Wartung der Baugruppen und Bauteile der NRA unerlässlich sind, aufgeführt. Für die individuelle Anlage gelten darüber hinaus die hersteller- und anlagenspezifischen Wartungsanleitungen und Errichtervorgaben. Zu den erforderlichen Wartungsarbeiten gehören beispielsweise die Funktionsüberprüfung der Öffnungszylinder oder -motoren, der Scharniere und vorhandener Handsteuerventile, die Reinigung der Kolbenstangen von Pneumatikzylindern, die Überprü­fung und gegebenenfalls der Austausch von CO2-Steuerflaschen an der Alarmstation sowie die Kontrolle aller Funktionen der elektrischen NRA-Auslösezentrale und der Notstromversorgung. Das Wartungspersonal ist verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und sich nötigenfalls mit Anseilschutz gegen Durchsturzgefahr abzusichern. Dachdecker sollten ihre Bauherren beziehungsweise Vertragspartner darauf hinweisen, dass es sicherer und wirtschaftlicher ist, die NRA im Rahmen eines Wartungsvertrages durch eine anerkannte Fachfirma warten und gegebenenfalls instand setzen zu lassen. Damit ist einerseits gewährleistet, dass die Wartungsarbeiten regelmäßig und fachgerecht durchgeführt werden. Andererseits verringert der Betreiber damit ganz entscheidend die tatsächliche Schadensgefahr und zugleich sein eigenes Haftungsrisiko.

 

Wartung von Lichtkuppeln

NRA sind oft in Dachoberlichter wie Lichtkuppeln integriert. Diese sollten ebenfalls regelmäßig gewartet werden, damit ihre Funktionstüchtigkeit und Lebensdauer erhalten bleiben. Auch die Wartung und eventuelle Instandsetzung sollte den Errichtern oder Fachfirmen überlassen werden.

Die äußere Inspektion und Pflege von Oberlichtern kann auch vom Dachdecker übernommen werden. Dazu zählen:

Prüfung der Dichtungen von Lichtkuppelschalen auf Sitz und dichtes Schließen,

Prüfung der Aufsetzkranz-Anschlüsse zur Dacheindeckung auf Dichtheit,

Check der Lichtkuppelschalen auf Verfärbungen oder Sprünge,

gegebenenfalls Reinigung der Lichtkuppelschalen und Aufsetzkränze von außen (Flächen zum Beispiel mit Seifenwasser, weichem Tuch oder Schwamm abwischen). Für eine gründliche Reinigung lösungsmittelfreie (Lösungsmittel würden zu Spannungsrissen führen), antistatische Kunststoffreiniger, die für diese Kunststoffe zugelassen sind, verwenden, keinesfalls Scheuermittel (Abrasiva) einsetzen, da sie die Oberflächen zerkratzen,

gegebenenfalls Säuberung der elektronischen Bauteile, die der Witterung ausgesetzt sind (zum Beispiel Sonnen- oder Regensensoren).

Der Dachdecker sollte nach Dachbegehungen die Betreiber auf verschmutzte oder beschädigte Lichtkuppeln hinweisen, um die Reinigung oder fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen und damit größere Schäden zu vermeiden. 

Autor

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Dipl.-Physiker Holger David ist Journalist und arbeitet unter anderem für den Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR).

Wichtige Hinweise und Vorgaben zur Wartung stehen im Internet als Download bereit

Für die Instandhaltung sind Bauherren und Betreiber zuständig


Bauherren und Betreiber von Gebäuden sind gesetzlich verpflichtet, für die Instandhaltung, Wartung und eventuelle Reparatur von NRA zu sorgen. Wie wichtig die Wartung für die Sicherheit im Brandfall ist, zeigt eine statistische Langzeiterhebung des Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) bei dafür zertifizierten Wartungsunternehmen: Demnach sind fast 100 Prozent aller kontinuierlich und fachgerecht gewarteten natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) funktionstüchtig. Die ständig aktualisierte Statistik ist unter www.fvlr.de/rwa_stat_funktionssicherheit.htm abrufbar.

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