Jede fünfte RWA-Anlage hat Mängel

Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanalagen (NRA) sorgen im Brandfall für eine zuverlässige Rauchableitung. Sie öffnen sich automatisch und leiten ohne weitere Energiezufuhr allein über den thermischen Auftrieb Rauch- und Brandgase nach außen ab. Voraussetzung ist jedoch, dass sie rechtzeitig öffnen. Ohne regelmäßige Pflege und Wartung lässt sich die Funktionsfähigkeit der NRA im Notfall nicht sicherstellen. Darauf verweist der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR). Eine regelmäßige und fachgerechte Wartung der Anlagen ist jedoch Pflicht für den Bauherrn oder Betreiber. Darüber hinaus sind Rauchabzugsanlagen alle drei oder sechs Jahre, je nach Ausführung und Bundesland, durch einen Sachverständigen zu überprüfen.

Dass diese Sorgfaltspflicht nicht immer ernst genommen wird, zeigt der aktuelle Baurechtsreport vom Verband der TÜV e.V. (Technischen Überwachungsvereine). Demnach ist nur etwa die Hälfte aller geprüften Anlagen mängelfrei. Jede fünfte Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) weist laut TÜV Mängel auf, die im Notfall zu einer Einschränkung der Funktionstüchtigkeit führen können. Der FVLR hat die wichtigsten Vorgaben zur Wartung daher in der Richtlinie „Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an natürlichen RWA“ zusammengefasst. Die Broschüre steht unter http://www.fvlr.de/pub_richtlinien.htm#8 zum Download bereit.

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