Das Recht auf unserer Seite

Nicht nur in seinem beruflichen Fachgebiet muss sich der Handwerksunternehmer bestens auskennen und stets über neue Entwicklungen informiert sein. Für einen reibungslosen Arbeitsablauf ist die Kenntnis der aktu-ellen Rechtslage nicht minder wichtig. Hierzu bietet die bauhandwerk nun einen neuen Online Service.

Zusätzlich zu den Rechtsbeiträgen, die in regelmäßiger Folge in der Zeitschrift bauhandwerk erscheinen, bietet die Redaktion den Lesern jetzt auch einen hilfreichen Online-Service an: Parallel zur Veröffentlichung jeder Ausgabe der Zeitschrift bauhandwerk finden sich exklusiv auf der Internetseite www.bauhandwerk.de ab sofort aktuelle Urteile, die für den Handwerksunternehmer unmittelbar relevant sind. 

Aktuelle Urteile online abrufbar

Zusammengestellt und gut verständlich aufbereitet werden diese Urteilssprüche von dem erfahrenen Rechtsexperten und langjährigen Autor der bauhandwerk, Dr. Franz Otto. Thematisch umfasst die neue Online-Rubrik alles, was für den Handwerker im Arbeitsalltag von Bedeutung sein kann. Die ersten Veröffentlichungen, die bereits auf unserer Website zum Abruf bereit stehen, befassen sich mit folgenden Themen:

Unter dem Titel „Verpflichtung zur Prüfung von Vorarbeiten“ findet sich ein Urteil des Oberlandesgerichts Rostock zur Pflicht eines Handwerksunternehmers, die Qualität der Vorarbeiten einer anderen Firma zu prüfen und dem Auftraggeber mögliche Bedenken bezüglich der Ausführungsqualität anzuzeigen.

Ein weiteres Urteil befasst sich mit dem Widerspruch eines Auftraggebers gegen einen einzelnen Einheitspreis innerhalb eines zuvor akzeptierten Angebots für eine handwerkliche Gesamtleistung.

Der dritte Info-Text weist auf wichtige Detailfragen des Skontoabzugs hin: Hier müssen Einzelheiten beachtet werden, denn nicht immer ist klar festgestellt, inwieweit sich verspätete Zahlungen von Zwischenrechnungen auf die Gewährung eines Skontos auswirken können.

 

So finden Sie die Rechtsinformationen

Wie gelangen Sie nun als Leser der bauhandwerk zu den aktuellen Online-Rechtsinformationen? Das ist denkbar einfach: Auf unserer Homepage www.bauhandwerk.de finden sie in der oberen Menüleiste ganz rechts die neue Rubrik „Recht“. Mit einem Klick gelangen Sie von dort zu den aktuellen Urteilen, die auch als pdf abrufbar sind. In Zukunft werden bauhandwerk-Leser darüber hinaus Zugriff zu einem Archiv haben, in dem sämtliche online veröffentlichten Rechtstexte jederzeit abrufbar sind.

Damit Sie Bescheid wissen: Neue Online-Rubrik zum Thema Recht auf www.bauhandwerk.de

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