BVB: Aufzeichnungspflicht unverhältnismäßig!

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) kritisiert die Entscheidung der Bundesregierung, die gesetzliche Verpflichtung zur Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit bis zu einer Verdienstgrenze von 2958 Euro monatlich aufrechtzuerhalten. Damit würden ab 1. Januar 2015 hunderttausende Betriebe des Bau- und Ausbaugewerbes und hunderttausende Angestellte völlig unnötig zusätzlich bürokratisch belastet. „Das ist ein Schlag ins Gesicht des Bauhandwerks“, kommentierte Karl-Heinz Schneider, Vorsitzender der BVB, die Entscheidung.

Die von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgeschlagene monatliche Verdienstgrenze ergebe sich rechnerisch bei einer täglichen Arbeitszeit von 12 Stunden und 29 Arbeitstagen im Kalendermonat (das entspricht 348 Monatsstunden), multipliziert mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Schneider: „Keiner unserer Angestellten arbeitet 348 Stunden im Monat. Es ist absurd, eine solche Stundenzahl zugrundezulegen, um darauf zukünftige Mindestlohnkontrollen aufzubauen.“ Wenn man schon den denkbar extremsten Fall illegaler und gesetzeswidriger Arbeitszeiten zum Maßstab nehmen wolle, wäre es ehrlicher gewesen, die Verdienstgrenze, von der an eine Aufzeichnung der Arbeitszeit nicht mehr erforderlich ist, bei einer Arbeitszeit von 24 Stunden täglich und 31 Kalendertagen im Monat anzusetzen. „Das sind 6324 Euro. Mehr geht nicht; dann wäre die Bundesarbeitsministerin wirklich auf der sicheren Seite.“

Das Übermaßverbot und das Gebot der Verhältnismäßigkeit als grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien seien angesichts des verschwindend geringen Risikos von Mindestlohnunterschreitungen nach Auffassung der BVB eindeutig verletzt worden. Die vom Bundeskabinett verabschiedete Rechtsverordnung werde daher einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.

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